Flughafen Memmingen: 800 Euro-Zahlung verhindert Vollstreckung von Haftbefehl
Bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen wurde gegen einen 23-jährigen Georgier ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm festgestellt, den er durch Zahlung von 800 Euro abwenden konnte.
Am Freitagabend, 18.09.2026, erschien ein 23-jähriger georgischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen in Memmingerberg. Er wollte mit einem Flug nach Kutaissi in Georgien ausreisen und wurde von den Beamten der Grenzpolizei Memmingen kontrolliert.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm gegen den Mann fest. Da er die geforderten 800 Euro bezahlen konnte, wurde der Haftbefehl nicht vollstreckt. Allerdings verpasste der Mann seinen Flug, da er erst kurz vor dessen Abflug bei der Kontrolle erschienen war.
Zuständig für den Einsatz war die Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen.



