Drohnen-Verstoß über Oktoberfestgelände: Tourist in Ludwigsvorstadt festgenommen
Eine Drohne über dem Oktoberfestgelände führte zur Festnahme eines Touristen, der Luftaufnahmen machen wollte.
Am Donnerstag, den 24. September 2026, wurde gegen 20:05 Uhr in der Nähe des Oktoberfestgeländes eine Drohne festgestellt, die innerhalb des geltenden Flugbeschränkungsgebiets unterwegs war.
Spezialkräfte der Polizei übernahmen daraufhin die Steuerung der Drohne und landeten sie kontrolliert. Der Standort des Piloten konnte in einem Innenhof zwischen der Lindwurmstraße und dem Bavariaring im Münchner Stadtteil Ludwigsvorstadt bestimmt werden.
Kurz darauf trafen Polizeibeamte auf den Piloten: einen 50-jährigen Mann mit griechischer Staatsangehörigkeit, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Es handelte sich um einen Touristen, der nach eigenen Angaben Luftaufnahmen vom Festgelände machen wollte.
Der Mann wurde vorläufig festgenommen und wegen eines Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz angezeigt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Drohne wurde als Beweismittel sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen übernimmt die Münchner Verkehrspolizei.
Die Münchner Polizei weist darauf hin, dass während der gesamten Dauer des Oktoberfestes ein Flugbeschränkungsgebiet mit einem Radius von 5,5 Kilometern gilt. Dieses Verbot betrifft ausdrücklich auch unbemannte Luftfahrtsysteme wie Drohnen. Jeder Verstoß stellt eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz dar und werde konsequent verfolgt. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe müssen Betroffene mit der Sicherstellung ihrer Drohne rechnen.



