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Harburg: Befahren der Fußgängerbrücke „Auf der Brücke“ wird geahndet

Nach wiederholten Beschwerden soll das unzulässige Befahren des reinen Fußgängerwegs mit Zweirädern und E-Scootern künftig konsequent gebührenpflichtig geahndet werden.

In Harburg kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu Beschwerden, dass die im Bereich der Straße „Auf der Brücke“ geltende Verkehrszeichenregelung missachtet wird. Sie weist den Weg auf dem Bauwerk als reinen Fußgängerweg aus.

Trotz der Beschilderung kommt es dort regelmäßig zu unzulässigem Befahren durch Fahrräder, E-Bikes sowie E-Scooter. Den Beschwerden zufolge wird dabei zusätzlich häufig zu schnell und rücksichtslos gefahren. Dies führte bereits zu einem Zusammenstoß, bei dem ein Kind vor einer Taekwondo-Schule durch einen Zusammenprall mit einem männlichen E-Scooter-Fahrer leicht verletzt wurde.

Die unzulässige Nutzung der Brücke durch Zweiräder und Elektrokleinstfahrzeuge wird daher zukünftig konsequent gebührenpflichtig geahndet. Dies gilt sowohl bei Feststellungen im Rahmen direkter Polizeikontrollen als auch bei entsprechenden Mitteilungen aus der Bevölkerung.

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