Memmingerberg: Zwei Haftbefehle bei Ausreisekontrollen vollstreckt
Während ein 28-Jähriger nach Zahlung eines Betrags weiterreisen durfte, kam ein 40-Jähriger in eine Justizvollzugsanstalt.
Bei der Ausreisekontrolle des Fluges nach Belgrad in Serbien ist in Memmingerberg bei einem 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen festgestellt worden, dass gegen ihn ein Haftbefehl einer deutschen Staatsanwaltschaft besteht. Erst nach der Entrichtung eines mittleren vierstelligen Betrages konnte der Betroffene seine Reise fortsetzen, wie die Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen mitteilte – in der Meldung heißt es dazu, er habe sein Urlaubsgeld etwas geschmälert fortsetzen müssen.
Nicht ganz so glimpflich kam zuvor ein 40-jähriger ukrainischer Staatsangehöriger davon. Er wurde bei der Ausreisekontrolle nach Chișinău in Moldawien vorstellig. Auch gegen ihn bestand ein Haftbefehl einer deutschen Staatsanwaltschaft.
Da der 40-Jährige den erforderlichen Betrag im hohen dreistelligen Bereich nicht aufbringen konnte, wurde er schließlich in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.



