BAföG-Reform: Bundesrat begrüßt höhere Leistungen, fordert aber Nachbesserungen
Der Bundesrat hat sich zur geplanten BAföG-Reform der Bundesregierung geäußert und dabei sowohl Zustimmung als auch deutliche Kritikpunkte formuliert.
Die Länder haben sich am 25. September 2026 zur geplanten BAföG-Reform geäußert. In ihrer Stellungnahme begrüßen sie den vorgesehenen Anstieg der BAföG-Leistungen, fordern aber Nachbesserungen. Kritisch sieht der Bundesrat das Absenken und den späteren Wegfall der Wohnkostenpauschale für Studierende, die noch bei ihren Eltern wohnen. Zudem hält der Bundesrat die vorgesehene Anhebung der Freibeträge angesichts der inflationsbedingten Kostensteigerungen für nicht ausreichend.
Weiterhin regt der Bundesrat an, die Freibeträge bereits zum 31. Januar eines Jahres zu veröffentlichen. Die Beantragung solle vollständig digital erfolgen. Der Bundesrat unterstreicht seine frühere Forderung (Drs. 25-26 Beschluss), wonach die Digitalisierung des BAföG weiter beschleunigt und Daten, die schon bei staatlichen Stellen vorliegen, automatisch nutzbar sein müssen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat ein vereinfachtes BAföG-Verfahren, die Einbeziehung von Orientierungsstudiengängen in die Förderung sowie einen finanziellen Ausgleich für die Verwaltungskosten der Länder.
Die Bundesregierung möchte das BAföG verlässlicher und leichter zugänglich gestalten. Ihr Gesetzentwurf sieht höhere Förderleistungen vor: Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, soll zum 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Für Studierende, die bei ihren Eltern leben, soll der Zuschlag hingegen ab August 2027 von 59 auf 41 Euro sinken und im Jahr 2029 vollständig entfallen.
Die monatlichen Förderbeträge (Bedarfssätze) für Studierende sollen in zwei Schritten bis zum 1. April 2029 auf 563 Euro angehoben werden. Proportional dazu sollen auch die Bedarfssätze für auswärts wohnende Schülerinnen und Schüler steigen. Zudem sollen die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung angehoben werden.
Um BAföG zu beantragen, soll künftig grundsätzlich das einheitliche Portal „BAföG Digital“ genutzt werden. Hilfetexte, Vorauswahlen und Vollständigkeitsprüfungen sollen dort die Antragstellung erleichtern. Außerdem soll der bisher erforderliche Leistungsnachweis entfallen. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung über den bisherigen Stand der Ausbildung, die bislang ab dem fünften Semester verlangt wird.
Schließlich sollen sozialrechtliche Leistungen für berufliche Ausbildungen – etwa die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld – in ähnlichem Umfang wie das BAföG angehoben werden, um die verschiedenen Formen der Ausbildungsförderung gleichmäßig weiterzuentwickeln.
Die Bundesregierung kann sich nun zur Kritik der Länder äußern und leitet dann den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Bundesrates an den Bundestag weiter. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut zur finalen Beratung in den Bundesrat.



