Bayern reformiert Integrationsförderung: Neue Richtlinie ab 2027 in Kraft
Mit der neuen Beratungs- und Integrationsrichtlinie will der Freistaat Bayern trotz notwendiger Einsparungen Planungssicherheit für Träger der Integrationsarbeit schaffen.
Der Freistaat Bayern hat eine neue Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) veröffentlicht, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Wie Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann in einer Pressemitteilung vom 16. September 2026 (PM 310/2026) erklärte, setzt der Freistaat damit auch in Zeiten der Haushaltskonsolidierung ein Zeichen für die Fortführung der Integrationsförderung. „Die neue Richtlinie ist das Ergebnis einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure. Sie schafft Planungssicherheit bei den Trägern und bildet eine verlässliche Grundlage für die künftige Integrationsarbeit in Bayern“, betonte Herrmann.
Ab dem Jahr 2027 ist im Bereich der Integrationsförderung mit Blick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine maßvolle Konsolidierung erforderlich. Diese sei angesichts der positiven Entwicklungen infolge der Migrationswende und des deutlichen Rückgangs bei den Asylneuzugängen in Bayern auch sachlich vertretbar. „Die herausfordernde Haushaltssituation macht Einsparungen auch im Integrationsbereich unumgänglich. Unser Ziel bleibt jedoch unverändert: Wir wollen Menschen, die langfristig oder dauerhaft bei uns leben, bestmöglich und nachhaltig integrieren“, so der Minister weiter.
Die notwendigen Einsparungen wurden nach Angaben des Innenministeriums in allen Förderbereichen umgesetzt. Für die Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) ist 2027 zwar ein erhöhter Festbetrag von 80.000 Euro mit Dynamisierungsoption vorgesehen. Gleichzeitig wird jedoch die Anzahl der förderfähigen Beraterstellen um knapp 20 Prozent auf rund 575 Stellen reduziert, was etwa dem Niveau vor Beginn des Ukrainekrieges entspricht. Die Stellenverteilung erfolgte in enger Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern und sei bereits erfolgreich abgeschlossen. „Für die konstruktive Zusammenarbeit bedanke ich mich bei allen Trägern der Flüchtlings- und Integrationsberatung sehr herzlich. Dank ihrer Bemühungen konnten wir die FIB gemeinsam für die kommende Förderperiode von 2027 bis 2029 zukunftsorientiert ausrichten“, erklärte Herrmann.
Auch das ehrenamtliche Engagement in den Bereichen Asyl und Integration soll weiterhin unterstützt werden: Die Förderung der hauptamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen bleibt bestehen. Der Förderhöchstbetrag pro Kommune und Jahr liegt künftig bei 120.000 Euro und damit 10.000 Euro unter dem bisherigen Höchstbetrag. Zur Stärkung des Ehrenamts ist es im Rahmen der neuen BIR erstmals möglich, bei Projektförderungen ehrenamtlich erbrachte Arbeitsleistungen als zuwendungsfähig anzuerkennen.
Im Bereich der besonderen Maßnahmen macht der Konsolidierungsbedarf künftig eine thematische Beschränkung auf die Bereiche „Unterstützung von Familien in ihrem Integrationsprozess“ und „Wohnraumförderung“ notwendig.
Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bayerischen Ministerialblatt ist die Grundlage für eine Antragstellung in allen Förderbereichen geschaffen. Die Richtlinie ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2026-382.



