Wohngeld-Reform: Bundesrat kritisiert Pläne der Bundesregierung
Der Bundesrat sieht in der geplanten Neuordnung des Wohngelds Nachteile für einkommensschwache Haushalte und Risiken für die kommunalen Sozialkassen.
Die Bundesregierung möchte das Wohngeld neu ordnen. Im Bundesrat hat der entsprechende Gesetzentwurf am 25. September 2026 Kritik hervorgerufen.
In ihrer Stellungnahme bemängeln die Länder das geplante Aussetzen der Wohngeldfortschreibung sowie das Absenken der Heizkostenkomponente. Damit würden Haushalte mit wenig Einkommen geschwächt. Außerdem bestehe die Gefahr, dass mehr Haushalte auf Grundsicherung und Sozialhilfe angewiesen seien. Der Bundesrat warnt davor, dass Einsparungen beim Wohngeld daher zu höheren Kosten für die Kommunen in den nachgelagerten sozialen Sicherungssystemen führen könnten.
Die Bundesregierung plant, das Wohngeld zum 1. Januar 2027 abzusenken. Um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und die Resilienz Deutschlands zu stärken, müssten der Bundeshaushalt konsolidiert und Einsparungen vorgenommen werden, erklärt sie im Gesetzentwurf.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die bislang eingeplante Erhöhung des Wohngeldes auszusetzen, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Berechnungsformel für das Wohngeld zu verändern.
Darüber hinaus sollen bürokratische Belastungen sowohl für die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld als auch für die Verwaltung reduziert werden. Hierzu sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Maßnahmen vor. So soll bei der Einkommensermittlung künftig stärker auf Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht zurückgegriffen werden, anstatt Berechnungen im Einzelfall vorzunehmen. Wohngeld soll künftig nur noch auf ein Konto gezahlt werden. Außerdem soll der Nachweis für den Freibetrag bei Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit vereinfacht werden. Verringert werden soll zudem der Prüfaufwand für sogenannte Wechselmodellfälle, bei denen getrennt lebende Eltern ihr Kind gemeinsam betreuen.
Die Stellungnahme der Länder wird der Bundesregierung zugestellt, die sich dazu äußern kann. Anschließend berät der Bundestag den Entwurf. Wenn dieser das Gesetz verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der dann über seine Zustimmung entscheidet.



