Bundesrat fordert bei Haushalt 2027 mehr Investitionen, Sicherheit und niedrigere Stromkosten
Die Länderkammer hat sich in ihrer Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2027 unter anderem für eine zügigere Investition der Sondervermögen, eine effizientere Rüstungsbeschaffung und eine Senkung der Stromsteuer ausgesprochen.
In der Plenarsitzung des Bundesrats am 25. September 2026 haben sich die Länder zum Entwurf des Bundeshaushalts 2027 positioniert. Zugleich äußerten sie sich zum Finanzplan des Bundes für die Jahre 2026 bis 2030 sowie zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes.
In seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf bekräftigt der Bundesrat, dass es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen bedürfe, um die Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zügig zu investieren und damit ein möglichst starkes Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Bei den Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fordert der Bundesrat von der Bundesregierung eine zielgenauere Beschaffungsstrategie, um überhöhte Kosten für Rüstungsgüter zu vermeiden. Zudem bemängeln die Länder die aus ihrer Sicht unzureichende Finanzierung des Bevölkerungsschutzes durch den Bund.
Darüber hinaus verlangen die Länder von der Bundesregierung schnelle Maßnahmen für niedrigere Stromkosten für Unternehmen und private Haushalte, einschließlich einer Absenkung der Stromsteuer.
Der Bundesrat schlägt außerdem vor, die Finanz- und Strafverfolgungsbehörden mit mehr Kompetenzen zum Einziehen von Vermögenswerten auszustatten. Unter Verweis auf seine früheren Beschlüsse 741/25 und 131/26 fordert er erneut die Einführung einer Beweislastumkehr, um Steuer- und Finanzkriminalität wirksamer zu bekämpfen. Kritisch sehen die Länder zudem die Pläne der Bundesregierung, die Mittel für eine bessere frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung – die sogenannte Kita-Qualität – zu reduzieren.
Weiter weisen die Länder darauf hin, dass die Bundesratsverwaltung zwingend eine dem Bedarf angemessene Zahl von Beschäftigten benötige, um ihre verfassungsgemäßen Aufgaben wahrnehmen zu können. Werde den notwendigen Stellenforderungen der Bundesratsverwaltung nicht entsprochen, gefährde dies deren Arbeitsfähigkeit und beeinträchtige die Funktion des Bundesrates im Gesetzgebungsprozess.
Im Kernhaushalt plant der Bund für 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro, das sind sechs Prozent mehr als im Jahr 2026. Gleichzeitig will er Kredite in Höhe von 118,7 Milliarden Euro aufnehmen, rund 20 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Davon entfallen 33,4 Milliarden Euro auf den durch die Schuldenbremse zulässigen Kreditrahmen, der damit vollständig ausgeschöpft wird. Darüber hinaus sollen 85,4 Milliarden Euro an Krediten für Verteidigung und Sicherheit über die im Grundgesetz ausgewiesene Bereichsausnahme aufgenommen werden.
Der Verteidigungshaushalt soll um rund 33 Prozent auf 109,75 Milliarden Euro wachsen. Einschließlich der Mittel aus dem Sondervermögen Bundeswehr stehen dem Verteidigungsministerium damit fast 140 Milliarden Euro zur Verfügung. Die NATO-Quote soll bis 2029 schrittweise auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Für die weitere Unterstützung der Ukraine bei der Verteidigung gegen den russischen Angriffskrieg sind 11,6 Milliarden Euro vorgesehen.
Der Etat des Bundesrates selbst gehört für das Jahr 2027 weiterhin zu den kleineren Einzelhaushalten und bleibt mit rund 41 Millionen Euro nahezu unverändert.
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugestellt. Anschließend ist der Bundestag am Zug. Hat dieser den Haushalt beschlossen, kommt er erneut in den Bundesrat, der sich dann abschließend mit ihm befasst.



