Bundesrat fordert Vereinfachung des Elterngeldes
Der Bundesrat verlangt von der Bundesregierung eine spürbare Entbürokratisierung beim Elterngeld, um Eltern und Behörden zu entlasten.
Der Bundesrat hat am 25. September 2026 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung verabschiedet, mit der das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vereinfacht werden soll. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand sowohl für Antragstellende als auch für die zuständigen Elterngeldstellen zu senken.
Nach Ansicht der Länder gelten die derzeitigen Regeln zum Elterngeld als zu kompliziert. Sie seien mittlerweile sehr komplex und stark auf Einzelfälle zugeschnitten. Als Gründe nennen die Länder die vielschichtigen Ziele des Gesetzes sowie den Anspruch, unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien gerecht zu werden. Dies mache Beantragung, Bearbeitung und Bewilligung des Elterngeldes häufig kompliziert, bürokratisch und beratungsintensiv. Zudem stiegen die Bearbeitungszeiten und die Fehleranfälligkeit an.
Konkret schlagen die Länder unter anderem vor, die Regeln zur Anrechnung anderer Einnahmen zu vereinfachen. Zudem solle das Elterngeld künftig nicht mehr nach Lebensmonaten, sondern nach Kalendermonaten berechnet werden. Der Bemessungszeitraum solle unabhängig von der jeweiligen Einkunftsart einheitlich auf das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes festgelegt werden. Darüber hinaus fordert der Bundesrat, gemeinsam mit den Ländern ein Konzept zu entwickeln, um den bundeseinheitlichen Antrag auf Elterngeld weiterzuentwickeln und deutlich zu vereinfachen.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugestellt. Gesetzliche Vorgaben, ob und wann diese auf die Vorschläge reagieren muss, bestehen jedoch nicht.



