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Bundesrat billigt Reform des Bundespolizeigesetzes

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat der umfassenden Neufassung des Bundespolizeigesetzes zugestimmt, die der Bundespolizei unter anderem neue Befugnisse bei Drohnen, Videoüberwachung und Abschiebungshaft einräumt.

Der Bundesrat hat am 25. September 2026 der Reform des Bundespolizeigesetzes zugestimmt. Nur wenige Stunden zuvor hatte bereits der Bundestag das Gesetz beschlossen.

Mit der neuen Fassung soll das Bundespolizeigesetz, das die Aufgaben und die Rechtsstellung der Bundespolizei regelt, an heutige Anforderungen angepasst werden. Die Bundesregierung begründet das Reformvorhaben damit, dass das bisher geltende Gesetz zu großen Teilen aus dem Jahr 1994 stamme, also aus einer Zeit ohne Chat-Gruppen und Social Media. Ziel sei es, die über 50.000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten mit zeitgemäßen Befugnissen auszustatten, die den heutigen Gefahrenlagen entsprechen.

Erstmals werden im Bundespolizeigesetz der Einsatz und die Abwehr von Drohnen geregelt. Die Bundespolizei darf künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen, etwa bei Großveranstaltungen oder zur Kontrolle schwer zugänglicher Bahnstrecken. Zudem kann sie Abwehrmaßnahmen ergreifen, darunter elektromagnetische Impulse, Eingriffe in GPS-Signale sowie physische Maßnahmen gegen Drohnen.

In Waffen- und Messerverbotszonen darf die Polizei künftig auch ohne konkreten Verdacht Kontrollen durchführen. Darüber hinaus kann sie Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten verhängen, etwa gegen bekannte Gewalttäter bei Bahnreisen oder gegen Personen, die an Bahnhöfen wiederholt straffällig geworden sind. Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei außerdem, mithilfe von Videotechnik und künstlicher Intelligenz Bewegungsmuster zu analysieren, wenn diese darauf hindeuten, dass eine Straftat begangen werden könnte, etwa wenn jemand ein Messer zieht.

Zudem kann die Bundespolizei künftig selbst Abschiebungshaft bei Gericht beantragen, wenn sie in ihrem Zuständigkeitsbereich Personen antrifft, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und keine Duldung besitzen.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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