Immobilienbetrug in München: 60-Jährige überweist siebenstelligen Betrag auf falsches Konto
Nach einer manipulierten Zahlungsaufforderung per E-Mail konnte ein Teil des überwiesenen Kaufpreises gesichert und zurückgeführt werden.
Am Freitag, 14.08.2026, veranlasste eine 60-jährige Frau mit Wohnsitz in München für den Erwerb einer Wohnung in München eine Überweisung über einen siebenstelligen Betrag. Die notarielle Beurkundung des Verkaufs hatte bereits mehrere Monate zuvor in München stattgefunden.
Im Rahmen der E-Mail-Kommunikation mit dem beauftragten Immobilienmakler hatte die 60-Jährige eine Zahlungsaufforderung erhalten. Nach vorheriger Rücksprache mit ihrer Bank überwies sie daraufhin den vollständigen Kaufpreis auf die darin angegebene Bankverbindung.
Im weiteren Verlauf wurde festgestellt, dass die E-Mail-Kommunikation mit dem Immobilienmakler durch einen bislang unbekannten Täter manipuliert worden war. Nach bisherigem Ermittlungsstand war zuvor ein E-Mail-Postfach unberechtigt übernommen worden. Dadurch konnte die tatsächliche Zahlungsaufforderung abgefangen und der 60-Jährigen stattdessen eine manipulierte Zahlungsaufforderung mit einer veränderten Bankverbindung übermittelt werden. Der Kaufpreis wurde dadurch auf ein nicht für den Immobilienkauf vorgesehenes Konto überwiesen.
Wenige Tage später fiel der Betrug auf und die Polizei wurde informiert. Aufgrund der schnell eingeleiteten Ermittlungen konnten große Teile des überwiesenen Geldes gesichert werden. Ein Betrag von mehreren hunderttausend Euro konnte zwischenzeitlich an die 60-Jährige zurückgeführt werden. Darüber hinaus konnten weitere Geldbeträge auf Konten im europäischen Ausland gesichert werden.
Die Ermittlungen wegen Betruges, Fälschung beweiserheblicher Daten, Ausspähens von Daten sowie Datenveränderung werden beim Kommissariat 122 geführt und dauern an.
Präventionshinweis: Schutz vor E-Mail-Betrug und manipulierten Zahlungsaufforderungen
Betrüger können sich Zugang zu E-Mail-Konten verschaffen und bestehende Kommunikation nutzen, um gefälschte Zahlungsaufforderungen oder geänderte Bankverbindungen zu versenden. Mit den folgenden Maßnahmen können Sie sich schützen:
E-Mail-Konto absichern
- Aktivieren Sie eine Mehr-Faktor-Authentisierung (MFA).
- Verwenden Sie für jeden Dienst ein starkes und individuelles Kennwort.
- Geben Sie Ihre Zugangsdaten niemals an andere Personen weiter.
- Ändern Sie Ihr Kennwort sofort, wenn Sie einen unbefugten Zugriff vermuten.
E-Mail-Konto regelmäßig prüfen
Kontrollieren Sie, ob unbekannte Geräte oder Anmeldungen angezeigt werden. Überprüfen Sie außerdem regelmäßig die eingerichteten Weiterleitungen und Postfachregeln. Achten Sie insbesondere darauf, ob Nachrichten unerwartet weitergeleitet, verschoben oder gelöscht werden. Reagieren Sie umgehend auf ungewöhnliche Kontoaktivitäten.
Zahlungsaufforderungen sorgfältig überprüfen
Änderungen von Bankverbindungen und ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen sollten Sie immer über einen zweiten, unabhängigen Kommunikationsweg bestätigen lassen.
- Nutzen Sie beispielsweise eine bereits bekannte Telefonnummer – nicht die Kontaktdaten aus der verdächtigen Nachricht.
- Beachten Sie bei Überweisungen die Warnhinweise der Empfängerüberprüfung.
- Wichtig: Auch wenn Name und IBAN übereinstimmen, ist damit nicht bestätigt, dass die Zahlungsaufforderung tatsächlich von Ihrem Geschäftspartner stammt.
Was tun bei Betrug oder unbefugtem Zugriff?
Handeln Sie schnell:
- Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank, wenn bereits eine Überweisung veranlasst wurde.
- Sichern Sie das betroffene E-Mail-Konto und ändern Sie sofort das Kennwort.
- Beenden Sie unbekannte Sitzungen und Zugriffe.
- Prüfen Sie die hinterlegten Sicherheits-, Weiterleitungs- und Postfachregeln.
- Informieren Sie betroffene Geschäftspartner und Beschäftigte, damit weitere betrügerische Nachrichten rechtzeitig erkannt werden.
- Sichern Sie verdächtige E-Mails und weitere Beweismittel. Löschen Sie diese nicht.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und stellen Sie die gesicherten Informationen zur Verfügung.
Bei einem Immobilienkauf halten Sie sich bitte an die IBAN-Nummer, welche in der notariellen Urkunde vermerkt wurde. Dazu wird mehrere Wochen nach der Beurkundung noch eine Fälligkeitsmitteilung zur Zahlung des Kaufpreises durch den Notar verschickt. Wenn Sie dabei Änderungen der zuvor vereinbarten IBAN feststellen, setzen Sie sich bitte mit dem Notariat in Verbindung, um diesen Sachverhalt zu klären.



