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Kriminalpolizei Landshut: Acht Durchsuchungen wegen Verdachts auf Kinderpornographie

Elf Personen zwischen 15 und 63 Jahren stehen im Verdacht, kinderpornographische Dateien über verschiedene Internetplattformen erworben und besessen zu haben.

Die Kriminalpolizeiinspektion Landshut hat am Dienstag, 06.10.2026, insgesamt acht richterliche Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Inhalte umgesetzt. Die Maßnahmen betrafen Orte in Niederbayern, und zwar in den Landkreisen Landshut, Kelheim und Dingolfing-Landau.

Die Durchsuchungen fanden in den frühen Morgenstunden statt und betrafen insgesamt elf Personen im Alter zwischen 15 und 63 Jahren. Nach bisherigem Ermittlungsstand stehen diese im Verdacht, kinderpornographische Dateien über verschiedene Internetplattformen erworben und anschließend besessen zu haben. Zwischen den Tatverdächtigen besteht kein Zusammenhang.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden mehrere Mobiltelefone, PCs sowie weitere Speichermedien sichergestellt. Die sichergestellten Gegenstände werden im weiteren Verlauf der Ermittlungen ausgewertet. Die Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Landshut dauern an.

Die Polizei betont, dass Anonymität im Internet nicht vor Strafverfolgungsmaßnahmen schützt. Die Durchsuchungen der Kriminalpolizei verdeutlichten erneut, dass die Ermittlungsbehörden alle möglichen Maßnahmen treffen, um die Tatverdächtigen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Diese wiegten sich oft in der vermeintlichen Anonymität des Internets in Sicherheit. Vor allem soziale Netzwerke, die in erster Linie zur Kommunikation dienen, würden häufig von Nutzern zum Austausch strafbarer Inhalte verwendet. Der Besitz und das Verbreiten von kinder- und jugendpornographischen Schriften seien schwerwiegende Tatbestände und nicht zu verharmlosen. Mit einem Klick befinde man sich schnell in der zwielichtigen Chatgruppe, über welche regelmäßig auch strafbare Inhalte ausgetauscht würden.

Wer eine solche Datei erhalten hat, sollte die entsprechenden Inhalte nicht löschen, sondern unverzüglich die Polizei informieren. In der jeweiligen Gruppe sollte man zudem deutlich mitteilen, dass man sich von solchen Inhalten distanziert und deren Zusendung nicht wünscht. Dadurch wird die eigene Haltung dokumentiert. Nach der erfolgten Anzeigenerstattung sollte die Gruppe umgehend verlassen werden.

Als weitere Verhaltensempfehlungen nennt die Polizei, die Notwendigkeit einer Mitgliedschaft in größeren oder unübersichtlichen Chatgruppen kritisch zu prüfen und die automatische Speicherung von Bild- und Videodateien in Messenger-Diensten zu deaktivieren. Beim Online-Flirt sollte das tatsächliche Alter von Gesprächspartnern stets kritisch hinterfragt werden. Bei pädophilen Neigungen können sich Betroffene (anonym) an Hilfsorganisationen wenden.

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