Kryptowährungsbetrug in Pressath: Frau gibt Wiederherstellungsphrase an falsche Support-Mitarbeiter weiter
Eine 39-jährige Frau aus Pressath im Landkreis Neustadt an der Waldnaab hat nach einem betrügerischen Anruf ihre Wiederherstellungsphrase preisgegeben und dadurch Kryptowährungen im niedrigen vierstelligen Eurobereich verloren.
Mit angeblichen Sicherheitsproblemen bei digitalen Geldbörsen versuchen Betrüger derzeit verstärkt, an Kryptowährungen zu gelangen. Die Täter geben sich dabei am Telefon, per E-Mail oder über Messenger-Dienste als Mitarbeiter von Handelsplattformen, Anbietern von digitalen Geldbörsen oder technischen Supportdiensten aus. Ihr Ziel ist es, an Zugangsdaten, private Schlüssel oder die sogenannte Wiederherstellungsphrase (Seed Phrase) zu gelangen, um darüber auf das digitale Guthaben der Opfer zugreifen zu können. Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und gibt Tipps zum Schutz.
Den Opfern wird dabei häufig ein angebliches Sicherheitsproblem geschildert: Die digitale Geldbörse (Wallet) sei gefährdet, eine Transaktion müsse überprüft werden oder ein Konto drohe gesperrt zu werden. Unter diesem Vorwand setzen die Täter die Betroffenen unter Zeitdruck und fordern sie auf, eine bestimmte Internetseite aufzurufen oder sensible Informationen weiterzugeben, etwa Benutzernamen, Passwörter, private Schlüssel oder die Wiederherstellungsphrase. Diese Daten ermöglichen Unbefugten unter Umständen den vollständigen Zugriff auf eine digitale Geldbörse. Anschließend werden die Kryptowährungen auf andere Wallets übertragen – solche Transaktionen lassen sich nicht rückgängig machen.
Wie schnell die Masche zum Erfolg führen kann, zeigt ein aktueller Fall aus Pressath im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Eine 39-jährige Frau meldete sich am Montag, dem 21. September 2026, bei der Polizeiinspektion Kemnath. Nach bisherigen Erkenntnissen erhielt sie am Nachmittag einen Anruf von einer unbekannten Person, die sich als Mitarbeiter einer Kryptowährungsplattform ausgab und behauptete, es gebe ein Problem mit ihrer digitalen Geldbörse. Im Verlauf des Gesprächs wurde die Frau an einen weiteren angeblichen Support-Mitarbeiter ihres Walletanbieters weitergeleitet. Dieser forderte sie auf, ihre aus zwölf Wörtern bestehende Wiederherstellungsphrase mitzuteilen. Nachdem die Frau den Anweisungen gefolgt war, wurden Kryptowährungen im Wert eines niedrigen vierstelligen Eurobetrags auf ein unbekanntes Wallet übertragen. Die Polizeiinspektion Kemnath hat die Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen.
Die Polizei rät zu folgenden Schutzmaßnahmen: Zugangsdaten, Passwörter, private Schlüssel, PINs, Sicherheitscodes oder Wiederherstellungsphrasen sollten niemals weitergegeben werden. Für die Verwahrung von Kryptowährungen empfiehlt sich eine Hardware Wallet, die wie ein kleiner Tresor für den Schlüssel funktioniert. Diese sollte an einem sicheren Ort und getrennt von der dokumentierten Wiederherstellungsphrase gelagert werden. Seriöse Plattformen, Wallet-Anbieter oder Support-Mitarbeitende fordern niemals am Telefon zur Preisgabe solcher Daten auf. Links, die per Telefon, E-Mail, SMS oder Messenger übermittelt werden, sollten nicht geöffnet werden – stattdessen sollte die bekannte Internetadresse des Anbieters selbst aufgerufen oder dessen offizielle App genutzt werden. Unerwartete Anrufe mit Druckausübung sollten beendet und der betreffende Anbieter anschließend über einen offiziell veröffentlichten Kontaktweg selbst kontaktiert werden. Unbekannten Personen sollte kein Fernwartungszugriff auf Smartphone, Tablet oder Computer gewährt werden. Bei vermeintlichen Sicherheitswarnungen lohnt sich zudem eine sorgfältige Prüfung der Internetadresse, da schon geringfügig abweichende Schreibweisen auf gefälschte Seiten hinweisen können. Kryptowährungen sollten niemals auf Anweisung unbekannter Personen investiert oder übertragen werden, denn eine Transaktion ist grundsätzlich unumkehrbar und es gibt keinen nachträglichen Support. Bei Unsicherheit rät die Polizei, mit einer Vertrauensperson zu sprechen oder unabhängigen Rat einzuholen, bevor Daten eingegeben oder Transaktionen durchgeführt werden. Wiederherstellungsphrasen und private Schlüssel sollten wie der Schlüssel zu einem Tresor behandelt werden, denn wer diese Informationen kennt, kann uneingeschränkt über das Guthaben verfügen.
Wer bereits Daten auf einer verdächtigen Seite eingegeben oder Kryptowährungen auf Veranlassung unbekannter Personen übertragen hat, sollte umgehend handeln: Die Polizei rät, unverzüglich Anzeige zu erstatten, jeden weiteren Kontakt zu den mutmaßlichen Tätern abzubrechen und Beweise wie Screenshots, Rufnummern, E-Mails, Chatverläufe, Internetadressen sowie Angaben zu den erfolgten Transaktionen zu sichern. Zugangsdaten sollten geändert und noch vorhandene Guthaben, soweit technisch möglich, gesichert werden. Zudem sollte der tatsächliche Anbieter gegebenenfalls über dessen offizielle Kontaktwege informiert werden. Die Polizei empfiehlt insbesondere, keine weiteren Zahlungen oder Übertragungen vorzunehmen und keine Fremdzugriffe auf eigene Geräte zuzulassen.



