Immer mehr Unfälle mit E-Scootern: Polizei Bamberg-Land informiert über die wichtigsten Regeln
Die Polizeiinspektion Bamberg-Land verzeichnet deutlich mehr Unfälle mit E-Scootern und erklärt, welche Vorschriften Fahrerinnen und Fahrer beachten müssen.
E-Scooter gehören inzwischen vielerorts zum alltäglichen Straßenbild. Ob für den kurzen Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder als Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr – die elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge bieten eine schnelle und flexible Möglichkeit, sich fortzubewegen. Mit der wachsenden Beliebtheit steigt jedoch auch die Bedeutung der Verkehrssicherheit. Die Polizeiinspektion Bamberg-Land erklärt daher, worauf beim Fahren mit einem E-Scooter zu achten ist.
Bundesweit ist zwischen 2024 und 2025 ein deutlicher Anstieg der Unfallzahlen im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen zu verzeichnen. Laut aktueller Statistik stieg die Zahl der Unfälle mit Personenschaden von knapp 12.000 im Vorjahr auf etwa 16.500 Fälle, wobei 38 Menschen ums Leben kamen. Besonders betroffen sind junge Menschen: Im Jahr 2025 waren 2.200 Personen unter 15 Jahren in Unfälle verwickelt, was zu 211 Schwerverletzungen und vier Todesfällen führte. Auch im Landkreis Bamberg zeigt sich dieser Trend: Die Zahl der Unfälle mit Personenschaden stieg von vier im Jahr 2024 auf 14 im Jahr 2025. Als Hauptursachen nennt die Polizei nicht angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, das Fahren auf dem Gehweg sowie Alkoholisierung. Bei allen registrierten Unfällen im Landkreis Bamberg war das Verhalten der E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer unfallursächlich.
E-Scooter dürfen erst ab einem Alter von 14 Jahren auf Radwegen oder der Straße genutzt werden. Die Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen ist untersagt, sofern dies nicht durch das Zeichen „E-Scooter frei“ ausdrücklich erlaubt ist. Zum Führen ist weder ein Führerschein noch eine Prüfbescheinigung erforderlich. Das bei jungen Menschen beliebte Fahren zu zweit auf einem Roller ist ebenso verboten wie das Nebeneinanderfahren – Personengruppen mit mehreren E-Scootern müssen hintereinanderfahren. Für das Fahren unter Alkoholeinfluss gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren, für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot. Auch die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ist nicht erlaubt.
Jedes E-Scooter-Modell ist ausschließlich für eine Person zugelassen, da eine zweite Person Bremsen, Lenken und Abbiegen erschwert und sicheres Fahren nicht mehr möglich ist. Vorausschauendes Fahren sowie gegenseitige Vorsicht und Rücksicht helfen, Unfälle zu vermeiden. Die Polizei rät, das Tempo anzupassen, auf Fußgänger, Radfahrer und Autos zu achten und ausreichend Zeit für die Fahrt einzuplanen. Der häufige Wechsel zwischen Straße, Radweg und Gehweg, um Zeit zu sparen, führt zu gefährlichen Situationen und erhöht die Sturzgefahr. Wer Einkäufe an der Lenkstange befestigt, sorgt zudem für ein unberechenbares Fahr- und Gleichgewichtsverhalten und riskiert einen Sturz.
„Das Ziel der aktuellen Sensibilisierung ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, nachhaltig zu verbessern. Durch vorausschauendes Fahren und die Verwendung von Schutzausrüstung, wie beispielsweise Helmen, können die Risiken für schwere Kopfverletzungen minimiert werden“, erklärt Polizeihauptkommissar Marco Kriegelsteiner von der Polizeiinspektion Bamberg-Land. Um dem negativen Trend der Unfallzahlen entgegenzuwirken, setzt die Landkreispolizei ihre Aufklärungs- und Präventionsarbeit zur korrekten Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fort. Zudem sollen die Kontrollen von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern verstärkt werden.
Bei Verstößen drohen folgende Sanktionen: Fahren auf dem Gehweg oder in Fußgängerzonen kostet 15 bis 25 Euro, das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter 10 Euro. Wer ohne Versicherungsplakette oder Kennzeichen unterwegs ist, muss mit 40 Euro rechnen, was zudem als Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz gewertet werden kann. Für das Fahren ohne Betriebserlaubnis werden 30 bis 70 Euro fällig, bei Tuning drohen weitere Konsequenzen wie Sicherstellung und gegebenenfalls eine Strafanzeige. Die Nutzung des Handys während der Fahrt zieht 100 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich, ein Rotlichtverstoß 60 bis 180 Euro und ebenfalls einen Punkt. Für das Nebeneinanderfahren werden 20 bis 30 Euro fällig.



