Deutschland & Welt

Bundesrat fördert Bildungsfahrten nach Berlin für Schulklassen 2027

Schulklassen und Auszubildende können für Bildungsfahrten nach Berlin im Jahr 2027 einen Fahrkostenzuschuss des Bundesrates beantragen.

Der Bundesrat bietet Schulklassen, die im Jahr 2027 eine Reise nach Berlin planen, wieder ein besonderes Bildungsangebot an. Schülerinnen, Schüler und Auszubildende können den Bundesrat vor Ort kennenlernen und aus erster Hand erfahren, wo und wie Gesetze entstehen. Für solche Bildungsfahrten kann ein Fahrkostenzuschuss beantragt werden.

Im Mittelpunkt des Besuchsprogramms steht ein Planspiel, bei dem die Jugendlichen die Rollen von Politikerinnen und Politikern übernehmen und eine Plenarsitzung des Bundesrates nachstellen. Die Teilnehmenden entscheiden dabei selbst, welcher Gesetzentwurf diskutiert werden soll. Spielerisch erfahren sie, wie man eigene Positionen formuliert, für diese eintritt, Kompromisse schließt und demokratische Entscheidungen trifft. Vor dem Rollenspiel besichtigen die Jugendlichen im Rahmen einer Führung den Plenarsaal.

Voraussetzung für einen Zuschuss des Bundesrates zu den Fahrkosten ist der zusätzliche Besuch einer weiteren politischen Bildungseinrichtung zur Demokratiebildung in Berlin. Infrage kommen dafür zum Beispiel die Informationsprogramme des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung, der EU-Kommission oder zahlreiche zeitgeschichtliche Erinnerungsorte und Gedenkstätten in Berlin. Die genauen Richtlinien für die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen an Besuchergruppen sowie die infrage kommenden Einrichtungen sind in den Richtlinien für die Gewährung von Fahrkostenzuschüssen an Besuchergruppen des Bundesrates aufgeführt.

Der Zuschuss kann von Gruppenleiterinnen und Gruppenleitern für Besuche im Jahr 2027 bis zum 5. Oktober 2026 online unter www.bundesrat.de/zuschuss beantragt werden. Die finanzielle Förderung deckt in der Regel nur einen Teil der Kosten für die Anreise mit Bus oder Bahn nach Berlin. Die verfügbaren Mittel werden nach festgelegten Länderquoten vergeben, weshalb nicht in jedem Jahr alle eingegangenen Anträge berücksichtigt werden können. Gehen mehr Anträge ein, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet ein Zufallsgenerator über die Vergabe.

Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass Interessierte, die die Institution aus einem anderen Anlass kennenlernen möchten, verschiedene weitere Besuchsmöglichkeiten über den Besucherdienst nutzen können.

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