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Oberammergau: Gartenhütte brennt – Kripo ermittelt wegen Verdachts auf schwere Brandstiftung

Bei einem nächtlichen Brand einer Gartenhütte in Oberammergau wurden ein Pkw und eine Wohnung beschädigt, gegen einen 44-Jährigen besteht der dringende Verdacht der vorsätzlichen Brandlegung.

In der Nacht auf Freitag, den 11. September 2026, brach in Oberammergau im Landkreis Garmisch-Partenkirchen an einer Gartenhütte neben einem Mehrfamilienhaus ein Feuer aus. Verletzt wurde bei dem Brand niemand, allerdings wurden ein Pkw sowie mindestens eine Wohnung des angrenzenden Wohnhauses in Mitleidenschaft gezogen.

Gegen 3.25 Uhr ging über die Integrierte Leitstelle Oberland die Meldung über den Brand einer Gartenhütte in unmittelbarer Nähe eines Wohngebäudes ein. Bei Eintreffen der alarmierten regionalen Feuerwehren sowie der Polizei stand die Hütte bereits in Flammen. Das Feuer griff auf ein in der Nähe abgestelltes Kraftfahrzeug über und zog eine Wohnung des benachbarten Wohnhauses in Mitleidenschaft.

Durch den schnellen und gezielten Einsatz der Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf das gesamte Wohngebäude verhindert werden. Der entstandene Sachschaden wird auf einen mittleren fünfstelligen Betrag geschätzt.

Die Erstmaßnahmen vor Ort übernahm die Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen. Im Laufe des Vormittags übernahm das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen mit Unterstützung des Kriminaldauerdienstes der Kripo Weilheim die weiteren Ermittlungen am Brandort.

Im Rahmen der Einsatzabarbeitung geriet ein 44-jähriger deutscher Staatsangehöriger in den Fokus der Ermittlungen. Angesichts der vorliegenden Umstände besteht gegen ihn der dringende Verdacht, den Brand vorsätzlich verursacht zu haben.

Die sachleitende Staatsanwaltschaft München II ordnete eine psychiatrische Begutachtung des Tatverdächtigen an. Nachdem sich bei ihm psychische Auffälligkeiten zeigten, erließ der zuständige Ermittlungsrichter am 12. September 2026 wegen des Tatvorwurfs der schweren Brandstiftung einen Unterbringungshaftbefehl. Der 45-Jährige wurde daraufhin unmittelbar in ein psychiatrisches Krankenhaus überstellt.

Zuständig: Kriminalpolizei Garmisch-Partenkirchen (Fachkommissariat 1) mit Unterstützung der Kripo Weilheim, Polizeiinspektion Garmisch-Partenkirchen

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