Drohnenbetrieb rund um Flughafen München während des Oktoberfests eingeschränkt
Wegen des erwarteten Besucheransturms zum Oktoberfest gilt vom 19. September bis 4. Oktober 2026 rund um den Flughafen München eine besondere Regelung für Drohnenflüge.
Im Zeitraum vom 19. September bis 4. Oktober 2026 wird der Betrieb von Drohnen im Umfeld des Flughafens München aufgrund eines polizeilichen Einsatzes eingeschränkt. Hintergrund ist das zeitgleich in München stattfindende Oktoberfest, zu dem der Flughafen mit einem erhöhten Besucheraufkommen rechnet.
Die Flughafenpolizei unterstützt in diesem Zeitraum, damit die Abfertigung der Reisenden reibungslos und ohne Störungen ablaufen kann. Um einen sicheren und pünktlichen Flugbetrieb zu gewährleisten, wurde eine Einschränkung des Drohnenbetriebs in einem Radius von sechs Kilometern um den Flughafen angeordnet. Über die genauen Details der Regelung kann man sich bei den zuständigen Stellen informieren. Die darüber hinausgehenden gesetzlichen Einschränkungen für den Drohnenbetrieb bleiben auch während dieses Zeitraums unverändert gültig.
In dem betroffenen Gebiet gelten die Vorgaben für geografische Gebiete gemäß Paragraf 21h Absatz 3 Nummer 11 der Luftverkehrs-Ordnung. Das Sperrgebiet wird durch einen Kreis mit einem Radius von sechs Kilometern (3,24 NM) begrenzt, dessen Mittelpunkt auf der Koordinate 48.353085N 11.785971E liegt. Die Einschränkung erstreckt sich vom Boden bis in eine Höhe von 305 Metern über Grund (1000 ft AGL).
Für Rückfragen steht die Polizeiinspektion Flughafen München, vertreten durch POR Wild, unter der Telefonnummer 089/979-1510 zur Verfügung. Die Sicherheitsbehörden am Flughafen München bitten die Gäste, die mit dem Flugzeug zum größten Volksfest der Welt anreisen, sowie alle Drohnenbetreiber um strikte Beachtung der Einschränkungen, damit die Anreise ohne Verspätungen verläuft.



