Führerscheinumtausch im Landkreis Günzburg: Frist für Jahrgänge 2002 bis 2004 endet am 19. Januar 2027
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Günzburg erinnert Inhaberinnen und Inhaber älterer EU-Kartenführerscheine frühzeitig an den bevorstehenden Pflichtumtausch.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger besitzen noch einen unbefristeten EU-Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004. Diese Dokumente müssen nach einer EU-Vorgabe spätestens bis zum 19. Januar 2027 in ein befristetes Exemplar umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Günzburg weist alle Betroffenen bereits jetzt auf die anstehende Frist hin und rät dringend dazu, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um längere Bearbeitungs- und Wartezeiten zu vermeiden.
Von der Umtauschpflicht betroffen sind Inhaberinnen und Inhaber von EU-Kartenführerscheinen, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Für Papierführerscheine in Rosa oder Grau sind die jeweiligen Umtauschfristen bereits abgelaufen, eine Antragstellung ist dennoch weiterhin möglich. Der Pflichtumtausch erfolgt gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins, in den kommenden Jahren folgen schrittweise weitere Jahrgänge.
Der im Rahmen des Pflichtumtauschs neu ausgestellte Führerschein ist unabhängig von der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist muss ein neues Dokument beantragt werden. Die Regelung dient laut Landratsamt insbesondere der Aktualisierung des Lichtbildes und gegebenenfalls des Namens, nicht jedoch einer erneuten Überprüfung der Fahrberechtigung.
Der Umtausch kann bequem online über das Bürgerservice-Portal beantragt werden, eine persönliche Vorsprache ist dabei nicht erforderlich. Für den Umtausch eines Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein sowie für den Umtausch eines unbefristeten EU-Kartenführerscheins stehen jeweils eigene Online-Formulare zur Verfügung. Für den Online-Antrag wird ein Nutzerkonto, etwa BayernID oder BundID, benötigt, die Anmeldung erfolgt üblicherweise mit Authega, Elster oder dem Online-Personalausweis. Passbild und Unterschrift können als JPG-Dateien hochgeladen werden. Nach Eingang des alten Dokuments wird der neue Führerschein innerhalb von etwa vier Wochen per Post zugestellt.
Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach Online-Terminvereinbarung über die Homepage des Landratsamtes möglich, und zwar sowohl in der Fahrerlaubnisbehörde Günzburg als auch im Kreishaus Krumbach. Für den Antrag werden ein aktuelles biometrisches Lichtbild, ein gültiger Identitätsnachweis wie Personalausweis oder Reisepass sowie der Original-Führerschein benötigt. In bestimmten Fällen sind zusätzliche Unterlagen erforderlich: Wurde der Papierführerschein nicht vom Landratsamt Günzburg ausgestellt, ist eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde vorzulegen. Bei der Altklasse 3 (Klasse T) ist ein Nachweis über eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit, etwa ein Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft oder eine Bestätigung über Mithilfe, notwendig. Für die Altklasse 3 (CE 79) ist ab dem 50. Lebensjahr ein ärztliches und augenärztliches Gutachten vorzulegen.
Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, darf mit seiner gültigen Fahrerlaubnis zwar weiterhin am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, riskiert bei Kontrollen jedoch ein Verwarnungsgeld. Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch stellt das Landratsamt Günzburg auf seiner Homepage unter www.landkreis-guenzburg.de bereit.



