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Leipheim: Pkw-Fahrer zieht Anhänger ohne erforderliche Fahrerlaubnis

Bei einer Kontrolle an der Tank- und Rastanlage konnte ein 30-Jähriger nur einen Führerschein der Klasse B vorzeigen.

Am Dienstagabend kontrollierte eine Streife der Verkehrspolizeiinspektion Günzburg an der Tank- und Rastanlage Leipheim an der A8 einen 30-jährigen Pkw-Fahrer mit Anhänger. Der Mann konnte lediglich einen Führerschein der Klasse B vorzeigen.

Für das Gespann wäre jedoch die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und leitete ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.

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