Sattelzug auf der A8 bei Jettingen-Scheppach zu hoch: Weiterfahrt untersagt
Eine Höhenmesslatte brachte bei einer Kontrolle auf der A8 eine Überschreitung der zulässigen Fahrzeughöhe ans Licht.
Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Günzburg kontrollierten am Freitagnachmittag auf der A8 in Richtung Stuttgart einen Sattelzug. Der Lkw war auf Höhe von Jettingen-Scheppach unterwegs, am Steuer saß ein 38-jähriger Rumäne.
Die Beamten überprüften unter anderem die Fahrzeughöhe mithilfe einer Höhenmesslatte. Dabei stellten sie eine Überschreitung im unteren zweistelligen Zentimeterbereich fest. Gemäß § 22 StVO dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht höher als vier Meter sein. Andernfalls ist eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Der 38-Jährige konnte eine solche Genehmigung nicht vorweisen.
Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Günzburg untersagten ihm die Weiterfahrt und leiteten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung ein. Da der Mann keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland hatte, musste er vor Ort ein Bußgeld im oberen zweistelligen Bereich als Sicherheit leisten. Außerdem folgt ein Punkt im Fahreignungsregister.
Zuständig: Verkehrspolizeiinspektion Günzburg (Schwerverkehrskontrollgruppe)



