Schleierfahndung auf der A8: Verbotenes Springmesser bei Kontrolle entdeckt
Bei einer Kontrolle auf der Rastanlage Leipheim fanden Beamte der Verkehrspolizei Günzburg ein illegales Springmesser in einem Fahrzeug.
Bei einer Schleierfahndungskontrolle am Donnerstagnachmittag haben Zivilbeamte der Verkehrspolizei Günzburg auf der Rastanlage Leipheim entlang der A8 ein verbotenes Messer sichergestellt. Im Rahmen einer Fahrzeugdurchsuchung stießen die Beamten auf ein sogenanntes Springmesser mit einer Klingenlänge von über zehn Zentimetern.
Der 30-jährige bulgarische Fahrzeugführer räumte gegenüber den Beamten ein, im Besitz des Messers zu sein. Da es sich um ein nach dem Waffengesetz verbotenes Springmesser handelt, leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen ihn ein. Das Messer wurde sichergestellt.
Die Verkehrspolizei Günzburg führte die Kontrolle im Rahmen einer sogenannten Schleierfahndung durch, bei der Fahrzeuge anlasslos überprüft werden können.
Zuständig: Verkehrspolizeiinspektion Günzburg



