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Donauwörth: Kontrolle auf der B 2 führt zu Anzeigen nach Fahrpersonalgesetz

Ein Fahrer konnte bei der Kontrolle eines Kleintransporters keine Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten vorlegen, auch nicht für die vergangenen 56 Tage.

Am 30.09.2026 um 01.50 Uhr kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion (PI) Donauwörth auf der B 2 einen Kleintransporter. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der 59-jährige Fahrer keinerlei Nachweise über seine Lenk- und Ruhezeiten führte und auch für die vergangenen 56 Tage keine Aufzeichnungen vorlegen konnte.

Da auch der 49-jährige Unternehmer seiner Pflicht nicht nachkam, für das Führen der Aufzeichnungen zu sorgen, wurden gegen beide Männer Anzeigen wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz erstattet. Beide Betroffenen hatten die pakistanische Staatsangehörigkeit.

Zuständig: Polizeiinspektion Donauwörth

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