Aufenthalt überzogen: Strafverfahren gegen Armenierin am Flughafen Memmingen
Eine 63-jährige Frau aus Armenien hatte ihren legalen Aufenthalt in Deutschland nach Ablauf ihres Visums um mehrere Tage überschritten und musste vor der Rückreise eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Am 15. September 2026 hat die Grenzpolizeiinspektion Memmingen einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Betroffen war eine 63-jährige Frau aus Armenien, die ihren legalen Aufenthalt in Deutschland nach Ablauf ihres Visums um mehrere Tage überzogen hatte.
Gegen die Frau wurde daraufhin ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens musste sie eine Sicherheitsleistung in Höhe von mehreren Hundert Euro hinterlegen. Anschließend durfte sie den Rückflug in ihre Heimat antreten.



