Landkreis Günzburg

RKI erklärt auch Südtirol zum Risikogebiet: Auch Schüler in Schwaben betroffen

Das bayerische Gesundheitsministerium hat am Freitag, den 06.03.2020, über die aktuelle Entwicklung bei dem neuartigen Coronavirus informiert. RKI erklärt nun auch Südtirol zum Coronavirus-Risikogebiet.

Auf der Internetseite des Robert-Koch Institut sind die Risikogebiete genannt, diese finden sie HIER.

Ein Ministeriumssprecher verwies in München darauf, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin die Zahl der Risikogebiete in Italien gestern Abend erweitert hat: Nun wird auch Südtirol als Risikogebiet genannt. Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien. Nun sind auch Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr aus Südtirol Coronavirus-Symptome entwickeln, als begründete Verdachtsfälle einzustufen. Schulkinder, die sich in den letzten 14 Tagen in Südtirol aufgehalten haben, sollen nächste Woche zu Hause bleiben.

Auch Schulen im Kreis Neu-Ulm betroffen
Das Landratsamt Neu-Ulm teilte am heutigen Freitag, 06.03.2020 mit, dass die neue Corona-Regelung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auch für alle Schulen im Landkreis Neu-Ulm gilt. Also auch für die weiterführenden Schulen wie Realschulen, Gymnasien, FOS/BOS und die beiden Berufsschulen in Neu-Ulm und Illertissen.

Das Schulamt Günzburg informiert ebenfalls
„Für Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, wird angeraten, unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte zu vermeiden und, sofern das möglich ist, 14 Tage zu Hause zu bleiben. Die Schule ist umgehend darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme am Unterricht als entschuldigt i.S.d. § 20 Abs. 1 BaySchO. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der letzten 14 Tage mit einer anderen Person Kontakt gehabt haben, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schulbetrieb teilnehmen. Bei Kontakt mit einer Person – innerhalb der letzten 14 Tage – bei der eine Infektion mit dem aktuellen Corona-Virus bestätigt ist, ist der Schulbesuch ausgeschlossen.“

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml bekräftigte mit Blick auf Rückkehrende aus einem Italien-Urlaub: „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion sollte man sich telefonisch an den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 wenden. Ein begründeter Verdachtsfall besteht bei Personen, die Symptome haben und sich vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Wer in Italien mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte, sollte sich umgehend an sein Gesundheitsamt wenden.“

Für Italien-Reisende hatte das bayerische Gesundheitsministerium bereits in der vergangenen ein Merkblatt veröffentlicht, das auch im Internet zu finden ist. Es richtet sich auch an Rückkehrende aus dem Italien-Urlaub. In dem Merkblatt heißt es unter anderem:

  • Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und Niesetikette. Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Der Hausarzt oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Das Robert Koch-Institut hat auch seine Hinweise zum „ambulanten Management von leicht erkrankten bestätigten COVID-19-Patienten“ aktualisiert. Demzufolge können nun leicht erkrankte Patienten ohne Risikofaktoren für Komplikationen „bei Gewährleistung einer ambulanten Betreuung durch einen behandelnden Arzt sowie im Austausch mit dem zuständigen Gesundheitsamt bis zur vollständigen Genesung im häuslichen Umfeld behandelt werden“. Die Betreuung umfasse „den regelmäßigen telefonischen oder persönlichen Kontakt zum Patienten sowie die Aufklärung des Patienten und seiner Haushaltsangehörigen über das korrekte Vorgehen hinsichtlich der geeigneten Hygienemaßnahmen zur Verhinderung einer Infektionsweitergabe an Gesunde und über das richtige Verhalten im Falle einer Beschwerdezunahme des Patienten bzw. eines Symptomauftretens bei Haushaltsangehörigen“.

Das RKI schreibt auf seiner Internetseite weiter: „Zur Sicherstellung einer optimalen Patientenversorgung und bestmöglichen Verhinderung einer Weiterverbreitung von Infektionen in der Bevölkerung, bietet sich die Behandlung von bestätigten COVID-19-Patienten in der stationären Versorgung an. In Situationen, in denen die Kapazität zur stationären Behandlung ausgeschöpft oder dieser Zustand zu erwarten ist, kann bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen und auf individueller Basis ein alternatives Vorgehen in der ambulanten Betreuung erwogen werden.“ (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html)

Krisenstab legt Empfehlungen für Schulen fest
Bayerns Coronavirus-Krisenstab hat zudem Empfehlungen für Schulen im Freistaat festgelegt. Demzufolge soll eine Schule geschlossen werden, wenn dort ein bestätigter Coronavirus-Fall aufgetreten ist. Wenn nur ein begründeter Verdachtsfall vorliegt, soll die Klasse der betroffenen Schülerin oder des betroffenen Schülers zu Hause bleiben. Die Dauer dieser Maßnahmen ist vom konkreten Einzelfall abhängig.

Gesundheitsministerin Huml betonte ferner mit Blick auf den Umgang mit Veranstaltungen: „Der Schutz der Bevölkerung hat für uns oberste Priorität. Natürlich bedauere ich es, wenn zum Beispiel der Starkbieranstich auf dem Nockherberg abgesagt oder verschoben wird. Aber wir folgen den medizinischen Empfehlungen des bayerischen Coronavirus-Krisenstabs. Dies gilt auch für eine Veranstaltung wie den Starkbieranstich auf dem Nockherberg.“

 

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