Schulwegkosten 2025/2026: Anträge im Landkreis Günzburg noch bis 31. Oktober 2026
Wer für das Schuljahr 2025/2026 Fahrtkosten erstattet bekommen möchte, muss eine gesetzliche Ausschlussfrist beachten.
Das Landratsamt Günzburg weist darauf hin, dass noch bis zum 31. Oktober 2026 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nach diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt.
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, an Fachober- und Berufsoberschulen sowie Schüler im Teilzeit- und Blockunterricht an Berufsschulen.
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung mit den Originalfahrbelegen für das Schuljahr 2025/2026 muss spätestens bis 31. Oktober 2026 dem Landratsamt Günzburg vorliegen. Die aufgewendeten Fahrtkosten sind mittels Vorlage geeigneter Belege mit nachvollziehbarer Personenzuordnung nachzuweisen. Der Antrag ist dabei auch der Schule vorzulegen und bestätigen zu lassen.
Die Fahrtkosten werden allerdings nur insoweit erstattet, als die Familienbelastungsgrenze von derzeit 320 Euro pro Schüler beziehungsweise 490 Euro pro Familie und Schuljahr überschritten wird. Bezieht ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), werden die von ihm aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung in voller Höhe erstattet. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis für August 2025 dem Antrag beizulegen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist jedoch jeweils, dass die nächstgelegene Schule besucht sowie der günstigste Tarif gewählt wird.
Entsprechende Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/mobilitaet-und-verkehr/schuelerbefoerderung/ zum Download zur Verfügung.



