16-Jähriger mit zu schnellem Roller ohne passende Fahrerlaubnis auf der B300 gestoppt
Bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der B300 bei Ursberg stellte die Polizei fest, dass ein 16-jähriger Rollerfahrer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte.
Auf der B300 bei Ursberg hat eine Streifenwagenbesatzung am Samstag, den 29.08.2026, gegen 12:00 Uhr einen Rollerfahrer kontrolliert. Anlass der Anhaltung war eine festgestellte Geschwindigkeit von rund 70 km/h.
Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 16-jährige deutsche Fahrer lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Diese berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Für den Betrieb eines Rollers mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h reichte die vorhandene Fahrerlaubnis somit nicht aus.
Die Beamten stellten den Roller sicher und untersagten dem jungen Mann die Weiterfahrt. Das Fahrzeug soll nun auf einem Prüfstand hinsichtlich seiner tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit vermessen werden. Bestätigt sich dabei eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h, muss sich der 16-Jährige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Zuständig für die Ermittlungen ist die Polizeiinspektion Krumbach.



