Drei eScooter-Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss in Neu-Ulm und Nersingen kontrolliert
Bei Verkehrskontrollen am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag stellte die Polizei Neu-Ulm bei drei eScooter-Fahrern Hinweise auf Drogen- oder Alkoholkonsum fest.
Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm haben am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag in Neu-Ulm und Nersingen drei eScooter-Fahrer kontrolliert, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen standen.
Bereits am frühen Freitagabend kontrollierten die Beamten einen eScooter-Fahrer im Bereich der Heinrich-Heine-Straße. Schon bei der Ansprache stellten sie deutliche Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest. Der 38-jährige deutsche Fahrzeugführer gab zusätzlich von sich aus an, täglich Marihuana zu konsumieren.
Im weiteren Verlauf der Nacht kontrollierten andere Beamte der Polizeiinspektion Neu-Ulm einen eScooter-Fahrer auf der Verbindungsstraße zwischen Ober- und Unterfahlheim. Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum fielen ihnen dabei nicht auf, wohl aber ein deutlicher Alkoholgeruch. Ein anschließender Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und ergab bei dem 36-jährigen Deutschen eine Atemalkoholkonzentration von über 0,80 Promille.
Im dritten Fall kam es in der Nacht von Freitag auf Samstag im Bereich der Heinz-Rühmann-Straße zu einer weiteren Verkehrskontrolle, bei der die Beamten erneut einen eScooter-Fahrer überprüften. Neben deutlichen Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum zeigten sich auch deutliche Anzeichen für Alkoholkonsum, nachdem die Beamten bereits Alkoholgeruch wahrgenommen hatten. Auch hier bestätigte ein Atemalkoholtest den Verdacht und ergab eine Atemalkoholkonzentration von über 2,00 Promille.
Der 34-jährige deutsche Fahrzeugführer zeigte sich laut Polizei von Anfang an verbal aggressiv gegenüber den Beamten. Dies steigerte sich im Verlauf der Kontrolle und bei der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen und endete schließlich in diversen Beleidigungen.
Alle drei Fahrzeugführer konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden. Sie mussten ihren Heimweg zu Fuß antreten und müssen sich nun wegen der jeweils begangenen Delikte und Verstöße verantworten.



