Falsche Führerscheinklasse: Fahrer darf mit Anhänger nicht weiterfahren
Bei einer Verkehrskontrolle auf der A8 stellte die Polizei fest, dass ein 33-jähriger Fahrer für sein Pkw-Anhänger-Gespann nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß.
Ein Pkw-Anhänger-Gespann war am Dienstagmittag auf der A8 in Richtung München unterwegs, als es an der Rastanlage Leipheim im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde. Der 33-jährige Fahrer legte den Kontrollbeamten der Verkehrspolizei Günzburg die erforderlichen Papiere wie Führerschein und Zulassungsbescheinigungen vor.
Dabei stellten die Beamten fest, dass aufgrund der zulässigen Gesamtgewichte des Gespanns die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen wäre. Der Fahrer verfügte jedoch lediglich über die Fahrerlaubnisklasse B.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagt. Zuständig war die Verkehrspolizeiinspektion Günzburg.



