Zollkontrolle auf der A8: Hauptzollamt Augsburg leitet rund 40 Strafverfahren ein
Bei einer mehrtägigen Kontrolle des Ferienrückreiseverkehrs auf der A8 hat der Augsburger Zoll knapp 80 Verstöße festgestellt.
Der Zoll hat Ende August auf der Bundesautobahn 8 den Ferienreiserückverkehr kontrolliert und dabei knapp 80 Beanstandungen festgestellt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) des Hauptzollamts Augsburg überprüfte im Rahmen der mehrtägigen Maßnahme mehr als 250 Fahrzeuge auf geschmuggelte und verbotene Waren.
Wie das Hauptzollamt Augsburg mitteilt, leiteten die Zöllnerinnen und Zöllner rund 40 Strafverfahren ein, unter anderem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. In mehr als 30 Fällen mussten Waren nachversteuert werden. Insgesamt setzte die KEV dabei Einfuhrabgaben in Höhe von rund 36.000 Euro fest, bestehend aus Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer.
Von Beschuldigten mit ausländischem Wohnsitz erhoben die Beamten zudem Sicherheitsleistungen für Strafe und Verfahrenskosten in Höhe von etwa 10.000 Euro. Am Ende der Kontrollaktion standen 10.000 sichergestellte Zigaretten, drei Sicherstellungen verbotener Gegenstände nach dem Waffengesetz sowie fünf Sicherstellungen nach dem Sprengstoffgesetz zu Buche.
Der Zoll weist zudem auf offene Ausbildungs- und Studienplätze hin: Bewerbungsschluss für die zweijährige Ausbildung sowie das dreijährige Bachelorstudium (Bachelor of Laws), das am 1. September 2027 beginnt, ist der 15. Oktober 2026. Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls gibt es unter www.zoll.de, Informationen zur Ausbildung unter www.zoll-karriere.de.
Zuständig: Hauptzollamt Augsburg, Kontrolleinheit Verkehrswege



