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Flughafen Memmingen: Drei Personen überschreiten Aufenthaltsdauer um zwei Tage
Bei den Ausreisekontrollen zweier Flüge fielen drei Personen auf, die ihren erlaubten Aufenthalt überzogen hatten.
Am Flughafen Memmingen in Memmingerberg hat die Grenzpolizeiinspektion (GPI) Memmingen bei den Ausreisekontrollen der Flüge nach London (Großbritannien) und nach Yerevan (Armenien) drei Personen festgestellt, die ihre begrenzte Aufenthaltsdauer jeweils um zwei Tage überschritten hatten.
Gegen die indische und die zwei armenischen Staatsangehörigen wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Anschließend wurde ihnen die Ausreise gestattet.
Zuständig: Grenzpolizeiinspektion Memmingen



