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Flughafen Memmingen: Grenzpolizei verweigert zwei Personen die Einreise

Eine 25-jährige Serbin und ein 33-jähriger Bosnier durften nicht nach Deutschland einreisen, bei dem Mann gab es zudem eine Fahndungsnotiz einer Behörde aus Nordrhein-Westfalen.

Beamte der Grenzpolizei Memmingen haben am vergangenen Dienstag am Flughafen Memmingen in Memmingerberg zwei Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. Das teilte die Grenzpolizeiinspektion (GPI) Memmingen-Flughafen mit.

Eine 25-jährige Serbin hatte ihre erlaubte Aufenthaltsdauer bereits um 15 Tage überschritten. Sie durfte nicht nach Deutschland einreisen und muss sich nun zusätzlich für den Verstoß nach dem Aufenthaltsgesetz verantworten.

Auch ein 33-jähriger Bosnier, der zuvor mit einem Flug aus Sarajevo am Flughafen Memmingen gelandet war, durfte nicht einreisen. Er machte widersprüchliche Angaben zu seinem Aufenthaltszweck: Zunächst gab der Mann an, einen Freund besuchen zu wollen, anschließend wurde jedoch Arbeitskleidung in seinem Gepäck aufgefunden. Zudem wurde er von einer Behörde in Nordrhein-Westfalen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht.

Die beiden Personen verließen Deutschland mit dem nächstmöglichen Flug in ihre Heimatländer Serbien und Bosnien-Herzegowina.

Zuständig: Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen

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