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Georgier arbeitete ohne Erlaubnis: Ausreisekontrolle am Flughafen Memmingen

Bei der Ausreise mit Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich stellten Grenzbeamte eine unerlaubte Beschäftigung als Lieferant fest.

Am Mittwoch, 07.10.2026, stellten Grenzbeamte bei der Ausreisekontrolle eines 29-jährigen Georgiers am Flughafen Memmingen in Memmingerberg fest, dass der Mann ohne erforderliche Erlaubnis in Deutschland gearbeitet hatte.

Der Mann wollte mit einem Flug nach Kutaisi in Georgien ausreisen und führte Bargeld im mittleren vierstelligen Bereich mit sich. Er gab an, das Geld von seinem Cousin erhalten zu haben. Die Beamten der Grenzpolizeiinspektion Memmingen (GPI Memmingen-Flughafen) stellten jedoch fest, dass der 29-Jährige ohne erforderliches Visum oder eine Aufenthaltskarte als Lieferant für einen Paketzusteller und einen Online-Lieferdienst gearbeitet hatte.

Gegen ihn wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Sozialgesetzbuch eingeleitet. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich konnte der Mann seinen geplanten Flug antreten. Die Grenzbeamten veranlassen zudem seine Ausschreibung zur Einreiseverweigerung.

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