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E-Scooter-Unfall in Donauwörth: Manipulierte Technik sorgt für Anzeigen gegen Jugendlichen und Halter

Nach einem Unfall zwischen einem E-Scooter und einem Auto in Donauwörth stellte sich bei der technischen Auswertung heraus, dass der Roller illegal auf doppelte Geschwindigkeit frisiert war.

Bei einem Verkehrsunfall vor der Donau-Meile in der Dillinger Straße in Donauwörth ist am 9. September 2026 ein 17-jähriger E-Scooter-Fahrer von einem Auto erfasst und verletzt worden. Der Jugendliche war gegen 15:18 Uhr verbotenerweise mit seinem E-Scooter auf dem dortigen Gehweg unterwegs. Als ein 54-jähriger Autofahrer in dieselbe Richtung abbog, kam es zur Kollision.

Durch den Zusammenstoß stürzte der 17-Jährige von seinem Roller und wurde gegen ein weiteres, dort abgestelltes Auto geschleudert. Der Rettungsdienst brachte ihn zur medizinischen Behandlung in die Donau-Ries-Klinik. Der bei dem Unfall entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich auf etwa 16.000 Euro.

Da Zeugenhinweise auf eine höhere Fahrgeschwindigkeit des Jugendlichen als die zulässigen maximal 20 km/h hindeuteten, stellten die aufnehmenden Beamten der Polizeiinspektion Donauwörth den E-Scooter sicher und werteten ihn technisch aus. Dabei stellte sich am 21. September 2026 heraus, dass sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs durch eine bestimmte Tastenkombination aus Bremshebel, Gasgriff und Einschaltknopf illegal manipulieren ließ. Nach aktuellen Erkenntnissen konnte der Scooter dadurch etwa doppelt so schnell fahren wie erlaubt.

Zudem war auf dem Gerät eine nicht zulässige Firmware installiert, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen war. Für den Jugendlichen und den Halter des Elektrokleinstfahrzeugs hat dieser Umstand nun erhebliche Folgen: Es wurden Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Straßenverkehrsordnung und die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung gestellt. Zudem erfolgte eine Meldung an die Versicherungsgesellschaft des E-Scooters mit Blick auf die Schadensregulierung sowie an die zuständige Führerscheinstelle des Landratsamtes. Der Jugendliche wurde nachträglich als Verursacher des Verkehrsunfalls eingestuft.

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