München: 221 Verstöße bei ganztägiger Rotlicht-Schwerpunktaktion der Polizei
Mehr als 20 Streifen kontrollierten in den Polizeiinspektionen 41 bis 48 an wichtigen Kreuzungen, wie viele Verkehrsteilnehmer über Rot gingen oder fuhren.
Am Donnerstag, 15.10.2026, fand im Bereich der Polizeiinspektionen 41 bis 48 des Polizeipräsidiums München eine ganztägige Schwerpunktaktion zu Rotlichtverstößen statt.
Mehr als 20 Streifen kontrollierten dabei zu verschiedenen Zeitpunkten wesentliche Kreuzungsbereiche in den jeweiligen Polizeirevieren. Im Fokus standen Rotlichtverstöße durch Fahrzeuge, Fahrradfahrer und Fußgänger sowie weitere Verstöße im Zusammenhang mit den Fahrzeugen.
Kontrolliert wurden unter anderem die Kreuzung zur Arnulfstraße und Landshuter Allee, die Kreuzung zur Fürstenrieder Straße und Agnes-Bernauer-Straße, die Kreuzung Schleißheimer Straße und Moosacher Straße sowie die Kreuzung Frankfurter Ring und Knorrstraße.
Insgesamt stellten die Einsatzkräfte 221 Verstöße fest, davon 137 im Zusammenhang mit dem Überfahren einer Ampel bei Rotlicht. 56 dieser Rotlichtverstöße entfielen auf Kraftfahrzeuge, 11 auf Elektrokleinfahrzeuge, 64 auf Fahrradfahrer und sechs auf Fußgänger.
Zudem registrierte die Polizei 37 Verstöße im Zusammenhang mit dem Mobiltelefon und sechs Gurtverstöße.
Bei einer Kontrolle an der Schenkendorfstraße stellten die Einsatzkräfte bei einem 20-jährigen Mann mit rumänischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Landkreis München drogentypische Auffälligkeiten fest. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest verlief positiv. Der 20-Jährige wurde daraufhin wegen des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln angezeigt.
Bei einer weiteren Kontrolle im Bereich der Dachauer Straße / Donauwörther Straße trafen die Beamten einen 35-jährigen Deutschen mit Wohnsitz in München auf einem Elektroroller an. Er überfuhr die Ampel bei Rotlicht und hielt dabei sein Mobiltelefon in der Hand. Der 35-Jährige zeigte zudem drogentypische Auffälligkeiten, weshalb die Weiterfahrt unterbunden wurde. Er wurde wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss angezeigt und konnte nach einer Blutentnahme im Institut für Rechtsmedizin von dort aus entlassen werden.
In beiden Fällen übernimmt die Münchner Verkehrspolizei die weiteren Ermittlungen.
Zuständig: Polizeipräsidium München, Polizeiinspektionen 41 bis 48, Münchner Verkehrspolizei



