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EU-Altfahrzeugverordnung: Bayerns Verkehrsminister Bernreiter wehrt schärfere Vorgaben ab

Das EU-Parlament hat eine neue Altfahrzeugverordnung verabschiedet, die nach Ansicht von Bayerns Verkehrsminister Bernreiter zusätzliche Bürokratie und Kosten für Autofahrer teilweise verhindert, in einem Punkt aber weiterhin für Ärger sorgt.

Das Plenum des EU-Parlaments hat am 18. August 2026 eine neue Verordnung zum Umgang mit Altfahrzeugen verabschiedet. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter zeigte sich mit dem Ergebnis in weiten Teilen zufrieden. „Die Europaabgeordneten haben richtig erkannt, dass Autobesitzer bei Privatverkäufen so weit wie möglich von zusätzlichen Nachweispflichten zu befreien sind. Hier haben wir Schlimmeres verhindert“, erklärte Bernreiter.

Bereits Mitte Mai hatte sich das EU-Parlament gegen eine jährliche Hauptuntersuchung für Pkw und Transporter ab einem Alter von zehn Jahren ausgesprochen. Nach den Mitgliedstaaten habe sich damit auch das EU-Parlament gegen den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission positioniert. „Damit besteht ein starkes Mandat für die Verhandlungen, um zusätzliche Kosten für die Fahrzeughalter in Deutschland von jährlich rund 1,8 Milliarden Euro zu stoppen“, betonte Bernreiter.

Nach schwierigen Verhandlungen wurde nun der finale Text der EU-Altfahrzeugverordnung verabschiedet. Demnach müssen Autobesitzer bei einem privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens nur dann nachweisen, dass es sich um kein Altfahrzeug handelt, wenn eine Versicherungsgesellschaft einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt hat oder der Privatverkauf vollständig online, also ohne physische Übergabe, abgeschlossen wurde. „Damit konnten die schlimmsten Nachweispflichten verhindert werden. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission hatte noch vorgesehen, dass bei jedem Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ein Nachweis erbracht hätte werden müssen, wovon allein in Bayern rund 1,53 Millionen Fahrzeuge pro Jahr betroffen gewesen wären“, unterstrich der Minister.

Weitere EU-Bürokratie und zusätzliche Kosten für Autobesitzer hätten auch durch den Kommissionsvorschlag einer jährlichen Hauptuntersuchung für Pkw und Transporter ab einem Alter von zehn Jahren gedroht. Dies lehnen die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament für die laufenden Verhandlungen des finalen Textes ab. „Von einer Verkürzung des aktuell zweijährigen Prüfintervalls wären in Deutschland mehr als 23,4 Millionen Fahrzeuge betroffen. Hierfür würden deutlich mehr Prüfer benötigt. Dabei zeigen Studien, dass es keinen klaren Zusammenhang zwischen technischen Mängeln und Unfallzahlen gibt. Die zusätzlichen Kosten von rund 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die deutschen Fahrzeughalter stehen in keinem Verhältnis“, so Bernreiter.

Keine Einsicht besteht nach Angaben des Ministeriums bei den EU-Gesetzgebern hinsichtlich der Erfassung des Fahrzeugeigentümers in den nationalen Fahrzeugregistern. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands erfassen die Zulassungsbehörden aktuell lediglich den Fahrzeughalter in den Registern. „Die schwierige Prüfung der privatrechtlichen Eigentumsverhältnisse ist vollkommen unverhältnismäßig. Es müssten für die derzeit in Deutschland rund 69 Millionen Fahrzeuge im Falle der Eigentumsübertragung und bei einer kaum abschätzbaren Anzahl abgemeldeter Fahrzeuge erstmalig die Eigentümer erfasst werden, sobald deren Wiederinbetriebnahme erfolgt. Dieser Mehraufwand für die Bundesländer ist weder erforderlich noch angemessen“, ärgerte sich Bernreiter abschließend.

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