Zehnjähriges Mädchen bei Verkehrsunfall in Oberottmarshausen schwer verletzt
Beim Überqueren der Straße hinter einem haltenden Linienbus wurde ein zehnjähriges Mädchen von einem Pkw erfasst und musste mit dem Rettungshubschrauber ins Universitätsklinikum Augsburg gebracht werden.
In Oberottmarshausen ist am Freitag, den 18.09.2026, gegen 12:08 Uhr ein zehnjähriges Mädchen deutscher Staatsangehörigkeit bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden.
Zum Unfallzeitpunkt befuhr eine 43-jährige Frau deutscher Staatsangehörigkeit mit ihrem Pkw die Hauptstraße in nordöstlicher Fahrtrichtung. Zeitgleich hielt ein Linienbus an einer Bushaltestelle auf Höhe der Kirche. Das Mädchen stieg aus dem Bus aus und lief hinter dem Fahrzeug entlang, um von dort die Straße zu überqueren.
Die 43-Jährige fuhr im Gegenverkehr an dem Bus vorbei. Da dieser ihre Sicht auf das Kind verdeckte, übersah sie das inzwischen die Straße überquerende Mädchen und erkannte es erst zu spät. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem das Kind schwer verletzt wurde. Es musste mit einem Rettungshubschrauber in das Universitätsklinikum Augsburg gebracht werden.
Die Polizeiinspektion Bobingen ermittelt derzeit noch zum genauen Unfallhergang.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf geltende Regelungen der Straßenverkehrsordnung hin: Verkehrsteilnehmer müssen in beiden Fahrtrichtungen an Bushaltestellen bei haltenden Schul- und Linienbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren. Der Seitenabstand muss dabei mindestens zwei Meter betragen. Ist eine Behinderung von Fahrgästen nicht ausgeschlossen, muss gewartet werden.
Die Unfallstelle in Oberottmarshausen ist zudem mit dem Gefahrzeichen „Vorsicht Kinder!“ beschildert. An solchen Gefahrenstellen müssen Verkehrsteilnehmer entsprechend umsichtig fahren, was auch eine Reduzierung der Geschwindigkeit, erhöhte Aufmerksamkeit und sofortige Bremsbereitschaft einschließt. Die Polizei appelliert zudem an Eltern, ihre Kinder zu einem sicheren Schulweg anzuhalten, notfalls auch mit längeren Umwegen. Direkt vor der Bushaltestelle befand sich an der Unfallstelle eine Fußgängerampel, die das Kind nicht genutzt hatte.



