Aktion „Sicherer Schulweg“: Polizei Ulm kontrolliert verstärkt zu Schulbeginn
Mit dem Start des neuen Schuljahres verstärkt die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm ihre Kontrollen rund um Schulen, Kindergärten und Bushaltestellen.
Zu Beginn des Schuljahres sind wieder deutlich mehr Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr unterwegs – für manche von ihnen ist es das erste Mal, dass sie den Weg zur Schule alleine zurücklegen. Aus diesem Grund startet die Polizei gemeinsam mit ihren Sicherheitspartnern erneut die Aktion „Sicherer Schulweg“, um auf die besonderen Gefahren für junge Menschen im öffentlichen Verkehrsraum aufmerksam zu machen.
Im Rahmen der Aktion kontrolliert die Polizei verstärkt den Verkehr an Schulen, auf Schulwegen, an Kindergärten sowie an Haltestellen und Überwegen. Verstöße werden konsequent geahndet. Besonderes Augenmerk legen die Beamten darauf, ob Kinder und Erwachsene im Fahrzeug angegurtet sind, ob Fahrerinnen und Fahrer die zulässige Geschwindigkeit einhalten und ordnungsgemäß halten oder parken. Auch die Verkehrstauglichkeit von Fahrrädern wird überprüft. Zusätzlich kontrolliert die Verkehrspolizei gezielt Schulbusse.
Wie wichtig die Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer ist, zeigt die aktuelle Unfallstatistik: Im Bereich des Polizeipräsidiums Ulm ereigneten sich im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 36 Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulweg von Kindern und Jugendlichen. In der Stadt Ulm kam es zu sechs Schulwegunfällen, bei denen ein Jugendlicher und fünf Kinder leicht verletzt wurden. Im Alb-Donau-Kreis wurden bei sieben Unfällen ein Kind schwer sowie ein Jugendlicher und fünf Kinder leicht verletzt. Im Landkreis Biberach ereigneten sich zehn Schulwegunfälle, bei denen ein Kind schwer und neun Kinder leicht verletzt wurden. Im Landkreis Göppingen kam es ebenfalls zu zehn Unfällen; zwei Jugendliche und sieben Kinder wurden leicht verletzt, ein Kind blieb unverletzt. Im Landkreis Heidenheim wurden bei drei Unfällen ein Kind schwer und ein Kind leicht verletzt, ein weiteres Kind blieb unverletzt.
Damit Schülerinnen und Schüler sicher zur Schule und wieder nach Hause kommen, appelliert die Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, sich aufmerksam und vorausschauend im Straßenverkehr zu bewegen und besondere Rücksicht auf Kinder zu nehmen.
Die Polizei gibt zahlreiche Tipps für einen sicheren Schulweg: Eltern sollten den Schulweg bereits vor Schulbeginn gemeinsam mit ihren Kindern abgehen und dabei auf markante Stellen wie Ampeln, Kreuzungen oder Zebrastreifen achten. Es empfiehlt sich, den Weg an einem normalen Werktag unter realistischen Bedingungen zu üben. Schulen und Rathäuser der Heimatgemeinde informieren über sogenannte Schulwegpläne, die empfohlene Routen sowie Gefahrenstellen aufzeigen. Helle Kleidung und Reflektoren erhöhen die Sichtbarkeit der Kinder, besonders in der dunklen Jahreszeit.
Erwachsene sollten sich selbst vorbildlich an die Verkehrsregeln halten, etwa nur bei Grün über die Straße gehen, und ihren Kindern vermitteln, dass eine sichere Überquerung manchmal längere Wartezeiten erfordert. Wichtig ist zudem, dass Kinder vor dem Überqueren einer Straße nach links, rechts und wieder nach links schauen.
Beim Transport im Auto muss das Kind richtig gesichert sein: Neben einem passenden Kindersitz gehört dazu auch der angelegte Sicherheitsgurt. Ein Kindersitz ist bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Pflicht, sofern das Kind kleiner als 150 Zentimeter ist. Die Polizei weist darauf hin, dass bei einem Aufprall mit Tempo 50 jeder Insasse kurzzeitig das 30-fache seines Körpergewichts „wiegt“ – ein rund 30 Kilogramm schweres Kind würde ungesichert zu einem „Geschoss“ von bis zu 900 Kilogramm. Bereits ein Aufprall mit 15 km/h kann für Kinder tödlich sein; ohne Kindersitz entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus dem dritten Stock auf Beton.
Wildes Halten und Parken durch sogenannte „Elterntaxis“ vor Schulen versperrt sowohl Autofahrern die Sicht auf Kinder als auch umgekehrt. Die Polizei bittet darum, nicht auf Geh- oder Radwegen zu parken, Halteverbote zu beachten und Kinder nur an vorgesehenen Parkbuchten zum Gehweg hin aus- und einsteigen zu lassen. Auch erlaubte 30 km/h können laut Verkehrsexperten der Polizei zu schnell sein, wenn plötzlich reagiert werden muss – besonders gefährlich ist dies für Kinder, die auf Gehwegen oder neben der Fahrbahn spielen.
Den Schulweg mit dem Fahrrad sollten Kinder erst nach bestandener Radfahrausbildung antreten. Die Polizei empfiehlt dringend das Tragen eines Fahrradhelms sowie ein verkehrssicher ausgestattetes Rad mit funktionierender Beleuchtung, Schutzblechen, Klingel und Bremsen. An Bushaltestellen sollten Kinder Abstand zum Fahrbahnrand und zum heranfahrenden Bus halten; die Fahrbahn darf nach dem Aussteigen erst überquert werden, wenn der Bus die Haltestelle verlassen hat – dies gilt ebenso beim Aussteigen aus dem Auto.
Auch Autofahrer sind an Bushaltestellen zu besonderer Vorsicht verpflichtet, wenn dort Kinder warten, ein- oder aussteigen. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in diesem Bereich langsames und bremsbereites Fahren vor. Nähert sich ein Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht der Haltestelle, darf nicht überholt werden; steht der Bus mit Warnblinklicht an der Haltestelle, darf er in beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit passiert werden.
Weitere Informationen und Tipps zum sicheren Schulweg sowie zu den Kampagnen der Verkehrssicherheitsaktion „GIB ACHT IM VERKEHR“ und dem interministeriellen Landesprogramm „Aktiv zu Schule“ finden sich im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de, www.schule-bw.de oder www.movers-bw.de.
Zuständig: Polizeipräsidium Ulm



