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Notfallreform: DRK sieht zentrale Forderungen im Gesetz nicht berücksichtigt

Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung verabschiedet, doch das Deutsche Rote Kreuz vermisst weiterhin Klarheit bei Finanzierung, Beteiligung und Bevölkerungsschutz.

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung verabschiedet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erkennt an, dass Teile seiner Forderungen von den Koalitionären gehört wurden, sieht diese aber weiterhin nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu zählen eine verlässliche Finanzierung der Vorhaltekosten, eine angemessene Beteiligung der Leistungserbringer sowie Regelungen zur Berg- und Wasserrettung und zum Bevölkerungsschutz.

„Die Rettungsdienste müssen rund um die Uhr einsatzbereit sein. Dafür brauchen sie eine verlässliche Finanzierung, die auch die hohen Kosten der Vorhaltung berücksichtigt. Dass diese Klarheit im Gesetzestext weiterhin fehlt, ist enttäuschend“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.

Die Bedeutung der Vorhaltekosten wird zwar in der Gesetzesbegründung aufgegriffen, eine entsprechende Klarstellung im Gesetzestext bleibt jedoch aus. Zugleich wird die Ausgabenbegrenzung verschärft. Bei der Besetzung des vorgesehenen Fachgremiums ist nun keine verbindliche Stimmenzahl für die Leistungserbringer mehr vorgesehen. Es wird jedoch begründet, dass die Besetzung anhand der quantitativen und qualitativen Repräsentanz in der notfallmedizinischen Versorgung berücksichtigt werden soll. Die Datenstelle bleibt beim GKV-Spitzenverband, statt wie vom DRK gefordert beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelt zu werden.

„Wer die Notfallversorgung reformiert, muss diejenigen einbeziehen, die sie tagtäglich sicherstellen. Ihre Erfahrung muss bei den Entscheidungen ausreichend Gewicht haben. Zudem dürfen Berg- und Wasserrettung, die Alarmierung von Ersthelfenden und der Bevölkerungsschutz nicht aus dem Blick geraten“, betont Reuter.

Für die Umsetzung auf Landesebene sind unter anderem die Kooperationsvereinbarungen zum Gesundheitsleitsystem mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ausgestaltung der Eintreffzeiten als Zielgrößen und die Möglichkeit einheitlicher Entgelte relevant. Die Zuzahlung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes steigt auf 15 Euro.

Mit der Notfallreform wurden auch Nachbesserungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Positiv hervorzuheben ist nach Einschätzung des DRK, dass die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung einen Rechnungszuschlag in Höhe eines Gesamtvolumens von 450 Mio. Euro erhalten. Kritisch zu bewerten ist dagegen der dreiprozentige Abschlag auf Hilfs- und Pflegehilfsmittel, wovon insbesondere der Hausnotruf betroffen ist.

Gleichzeitig wurde laut DRK versäumt, die „50%-Plus-Regelung“ für die Refinanzierung von Tarifgehältern oberhalb der Grundlohnrate auch auf die Gesamtkosten der Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie der ambulanten Pflegedienste anzuwenden. Ohne entsprechende Anpassungen sieht das DRK die Versorgungssicherheit in diesen Bereichen massiv gefährdet.

Das DRK wird die Umsetzung der Gesetze weiter begleiten. „Entscheidend ist, dass die Reformen eine verlässliche Versorgung im Notfall ermöglichen. Dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen – für die Menschen, die Hilfe benötigen, ebenso wie für die Einsatzkräfte, die diese Hilfe leisten“, so Reuter.

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