Deutschland & Welt

Stimmkreisbericht zur Landtagswahl 2028: Pähl und Vilseck sollen wechseln

Der Ministerrat hat den Stimmkreisbericht beschlossen, der für Weilheim-Schongau und Tirschenreuth Änderungen vorschlägt und damit auch Gemeinden wie Pähl und Vilseck betrifft.

Der bayerische Ministerrat hat den sogenannten Stimmkreisbericht über die Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den bayerischen Wahl- und Stimmkreisen beschlossen. Vorgelegt wurde er nach Angaben vom 29. September 2026 von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Demnach bleibt es bei der kommenden Landtagswahl bei der bisherigen Verteilung der Mandate auf die sieben Regierungsbezirke.

Zwingend erforderlich sei zur nächsten Landtagswahl im Herbst 2028 im Wahlkreis Oberbayern ein Neuzuschnitt des Stimmkreises Weilheim-Schongau. Die Zahl der stimmberechtigten Einwohner im Stimmkreis liegt 25,8 Prozent über dem Wahlkreisdurchschnitt und überschreitet damit die aus Gründen der Wahlgleichheit gesetzlich vorgeschriebene Toleranzgrenze. In der Oberpfalz droht der Stimmkreis Tirschenreuth, der derzeit um minus 24,0 Prozent vom Wahlkreisdurchschnitt abweicht, zum Wahltag 2028 ebenfalls die zulässige Grenze zu überschreiten. „Im Übrigen kann die Einteilung der Stimmkreise aber unverändert bleiben“, so der Innenminister.

Der Bericht schlägt vor, die Gemeinde Pähl aus dem Stimmkreis Weilheim-Schongau dem Stimmkreis Starnberg zuzuordnen. Um den Stimmkreis Tirschenreuth zu vergrößern, soll die bislang im Stimmkreis Amberg-Sulzbach gelegene Gemeinde Vilseck umgegliedert werden. Herrmann betont: „In der ständigen bayerischen Staatspraxis hat die Stimmkreiskontinuität hohe Bedeutung, weshalb die Staatsregierung in ihrem Stimmkreisbericht nur Änderungsvorschläge unterbreitet, wo ein Neuzuschnitt wirklich unvermeidbar, das heißt gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.“

Nach dem Landeswahlgesetz ist die Staatsregierung verpflichtet, dem Landtag bis zum 8. Oktober 2026 einen schriftlichen Bericht über die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen in den Wahl- und den Stimmkreisen vorzulegen. Der Bericht hat Vorschläge zur Änderung der Zahl der auf die Wahlkreise entfallenden Abgeordnetensitze und zur Änderung der Stimmkreiseinteilung zu enthalten, soweit das durch die Veränderung der Wahlberechtigtenzahlen geboten ist. Die Staatsregierung hat den Bericht nun dem Bayerischen Landtag zugeleitet, der über die gesetzliche Umsetzung der Änderungsvorschläge entscheidet.

Der vom Ministerrat beschlossene Bericht ist im Internet eingestellt und unter www.stimmkreisreform.bayern.de abrufbar.

Ähnliche Artikel

Werbeblock erkannt

Sie können untere Nachrichten und Meldungen nur mit deaktiviertem Webeblocker lesen. Wir stellen unsere Meldungen für sie kostenfrei zur Verfügung, dann ist es nur fair, wenn wir mit Werbung uns versuchen, zu finanzieren.