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Memmingerberg: Grenzpolizei stellt mehrere Aufenthaltsverstöße fest

Am Flughafen Memmingen und bei einer Schleierfahndungskontrolle in der Stadt beanstandeten Grenzbeamte mehrere Fälle von überschrittener Aufenthaltsdauer und illegaler Beschäftigung.

Am 30.09.2026 stellten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen am Flughafen Memmingen in Memmingerberg drei mazedonische Staatsangehörige fest. Eine 61-jährige Frau, ein 24-jähriger und ein 22-jähriger Mann wollten mit einem Flug nach Skopje/Nordmazedonien ausreisen. Die Frau hatte ihre erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen um zwei Tage überschritten. Der 24-jährige Mann hielt sich insgesamt sieben Tage illegal in Deutschland auf, der 22-Jährige hatte seine Aufenthaltsdauer um einen Tag überschritten. Die drei Personen müssen sich nun jeweils wegen eines Verstoßes nach dem Aufenthaltsgesetz verantworten. Nach erfolgter Bearbeitung konnten sie ihren Heimflug nach Nordmazedonien antreten.

Weiterhin wurde bei der Ausreisekontrolle zu einem Flug nach Belgrad/Serbien eine 26-jährige Serbin angetroffen, die ebenfalls ihre mögliche Aufenthaltsdauer um vier Tage überschritten hatte. Auch sie erwartet nun eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz. Anschließend reiste die Frau nach Serbien aus.

Im Rahmen einer Schleierfahndungskontrolle im Memminger Stadtgebiet stellten die Grenzbeamten zudem einen 45-jährigen Ukrainer fest. Der Mann war mit seinem Pkw in Memmingen unterwegs und ist nach Erkenntnissen der Beamten auch einer illegalen Beschäftigung nachgegangen. Einen dafür erforderlichen Aufenthaltstitel oder ein Visum für die Arbeitsaufnahme konnte er nicht vorweisen. Gegen den Ukrainer wurden Strafverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Ihm wurde eine Ausreisefrist gesetzt, innerhalb derer er Deutschland verlassen muss.

Die Meldung stammt von der Grenzpolizeiinspektion Memmingen-Flughafen (GPI Memmingen-Flughafen).

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