Gebäudetyp E: Bayern fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf des Bundes
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und Justizminister Josef Schmid begrüßen den Bundesentwurf zum Gebäudetyp E, sehen aber bei Vereinbarung, Kostenvergleich und Zeitplan noch Änderungsbedarf.
Das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium haben nach der Mitteilung vom 26.10.2026 einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgestellt. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter begrüßt das Handeln der Bundesregierung, sieht aber „reichlich Nachbesserungsbedarf“. Er sagte: „Positiv ist, dass sich beim Gebäudetyp E endlich auch auf Bundesebene was tut. Der heute vom Bund vorgelegte Entwurf bleibt allerdings leider bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags auf halbem Weg stecken.“
Bernreiter forderte zudem ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren. Es dürfe nicht bis Mitte 2027 dauern, „sonst wird noch mehr wertvolle Zeit vertan“. Er kritisierte: „Berlin handelt hier mal wieder nach dem Motto: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht!“
Nach Angaben des Bauministers hatte sein Ministerium die Initiative zum Gebäudetyp E der Bayerischen Architektenkammer aufgenommen. In seiner Zeit als Vorsitzender der Bauministerkonferenz habe er sich für einfacheres, kostengünstigeres Bauen und auch für den Gebäudetyp E eingesetzt. In Bayern gebe es 19 Pilotprojekte dazu. Das erste Wohngebäude sei bereits fertig und bewähre sich in der Praxis.
Der Bund müsse nacharbeiten, damit das Gesetz „kein Rohrkrepierer wird“, so Bernreiter. Für die Anwendung des gesetzlichen Mindeststandards sehe der Entwurf eine zusätzliche Vereinbarung vor. Das sei unnötig kompliziert und werde die Anwendung deutlich verringern. Außerdem werde der von Unternehmen geforderte Kostenvergleich zwischen dem bisher Üblichen und dem gesetzlichen Basisstandard „wenig Sicherheit geben“ und sei „selbst kostentreibend“. Bernreiter erklärte: „Bleibt das so, ist das ein echter Schildbürgerstreich!“
Bayerns Justizminister Josef Schmid verwies darauf, dass es in Deutschland nach Schätzungen etwa 20.000 Bauvorschriften gebe, die Planer und Bauunternehmer einschränkten. Mit dem Gebäudetyp E solle ein einfacher gesetzlicher Basisstandard etabliert werden, mit dem Kosten gesenkt werden können, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen. Ziel der bayerischen Staatsregierung sei es, einfacheres, kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und damit mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien und Normalverdiener zu schaffen.
Schmid begrüßte, dass der Bund die aus Bayern stammende Forderung aufgreife. Er betonte zugleich: „E steht aber auch für einfach oder experimentell: Was wir nicht brauchen, sind gesonderte Vereinbarungen als Zugangshürde und neue Aufklärungspflichten, die zusätzliche Hindernisse am Bau schaffen. Bayern wird an dieser Stelle Nachbesserungen einfordern.“
Die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Prof. Lydia Haack, begrüßte, dass nun der Gesetzentwurf vorliege und die Diskussion um die richtige Ausgestaltung damit konkret werde. Sie sagte: „Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen, Bestandsgebäude erhalten und die Bauwende voranbringen will, muss die Möglichkeit haben, angemessene und bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln. Der Gebäudetyp E eröffnet dafür neue Perspektiven.“



