Deutschland & Welt

Bundesrat fordert besseren Schutz Jugendlicher vor gefährlichen Mutproben im Netz

Die Länderkammer will das Strafrecht ändern, damit Minderjährige im Internet besser vor gefährlichen Challenges geschützt werden.

Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche im Internet besser vor gefährlichen Mutproben schützen und dafür das Strafrecht ändern. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen fasste die Länderkammer am 16. Oktober 2026 eine entsprechende Entschließung. Auslöser ist die wachsende Zahl gefährlicher Challenges in sozialen Medien.

In der digitalen Welt sei immer häufiger zu beobachten, dass auf Kinder und Jugendliche eingewirkt werde, um sie zu selbsttötenden oder erheblich selbstverletzenden Handlungen zu bewegen, heißt es in der Entschließung. Besonders deutlich zeige sich die Gefahr bei der seit Jahren kursierenden Blackout-Challenge: Dabei würgen sich Kinder und Jugendliche vor laufender Kamera selbst oder gegenseitig bis zur Ohnmacht. Die Folgen reichen von schweren Verletzungen und bleibenden Hirnschäden bis hin zu tödlichen Verläufen.

Aus ganz Deutschland seien Vorfälle bekannt, bei denen Minderjährige stürzten, sich erheblich verletzten und im Krankenhaus behandelt werden mussten. Ärztinnen und Ärzte warnten davor, dass das Gehirn bereits vor dem Eintritt der Bewusstlosigkeit irreparabel geschädigt werden könne. Gruppendruck, Nachahmung und die Aussicht, in den sozialen Medien wahrgenommen zu werden, verleiteten gerade Kinder zur Teilnahme an dieser Art von Challenges.

Nach dem Willen des Bundesrates soll es strafbar sein, wenn Minderjährige gezielt dazu verleitet werden, sich das Leben zu nehmen oder sich anderweitig schwer selbst zu schädigen. Auch die Aufforderung an eine Vielzahl von Minderjährigen im Rahmen sogenannter Challenges könne unter einen solchen Straftatbestand fallen.

Nach Auffassung der Länder bietet das geltende Strafrecht bislang keinen ausreichenden Schutz. Es greife lediglich dort, wo getäuscht, gedroht oder genötigt werde. In Fällen, bei denen Jugendliche durch Kontaktaufnahme, Vertrauensaufbau und eine schleichende Verschiebung von Normen beeinflusst würden, stoße es an seine Grenzen. Ein eng gefasster Straftatbestand des Verleitens Minderjähriger zur Selbstschädigung könne den bereits existierenden Schutz vervollständigen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung weitergeleitet. Ob diese die Vorschläge aufgreift, steht ihr frei. Sie ist jedoch gehalten, gegenüber dem Bundesrat auf die Entschließung zu reagieren.

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