Neue Haftungsregeln für E-Scooter passieren den Bundesrat
Der Bundesrat hat neue Haftungsregeln für E-Scooter gebilligt, wonach künftig auch Halter und Vermieter für Unfallschäden aufkommen müssen.
Die vom Bundestag beschlossenen neuen Regeln zur Haftung bei Unfällen mit elektrischen Tret- und Stehrollern haben am 25. September 2026 den Bundesrat passiert. Damit gelten künftig auch für Halter von E-Scootern strengere Haftungsvorgaben, wie sie bereits für andere Kraftfahrzeuge bestehen.
Künftig haftet bei einem Unfall nicht mehr allein die Person, die den E-Scooter gefahren hat und den Unfall verschuldet hat. Unabhängig von einem Verschulden haftet auch der Halter des Fahrzeugs. Bislang war die sogenannte Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ausgeschlossen. Diese Ausnahme entfällt künftig für E-Scooter.
Für Opfer von Verkehrsunfällen mit E-Scootern war es bislang oft schwierig, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Häufig ließen sich weder die Identität des Fahrers oder der Fahrerin noch ein Verschulden feststellen und nachweisen, begründet die Bundesregierung die Neuregelung. Dies betreffe besonders gemietete E-Scooter. Unterliegen diese künftig der Halterhaftung, können Geschädigte auch die vermietenden Unternehmen in Anspruch nehmen.
Die Bundesregierung verweist zudem auf eine deutlich gestiegene Zahl von E-Scootern im Straßenverkehr. Waren im Jahr 2020 noch rund 180.000 E-Scooter versichert, lag die Zahl im Jahr 2023 bereits bei 990.000. E-Scooter würden häufig in engen innerstädtischen Verkehrsräumen eingesetzt, was sich auch in steigenden Unfallzahlen niederschlage. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stieg die Unfallbeteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



