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Wildunfälle im Herbst: Polizei Oberbayern Nord gibt Sicherheitstipps

Mit Beginn der Herbstzeit und der Zeitumstellung steigt die Zahl der Wildunfälle deutlich an, weshalb die Polizei Oberbayern Nord auf Gefahren hinweist und konkrete Verhaltensregeln nennt.

Jedes Jahr im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle stark an. Tiere sind bei der Nahrungs- und Paarungssuche häufiger unterwegs und überqueren dabei vermehrt Straßen. Mit der Zeitumstellung fällt ihre morgendliche und abendliche Hauptaktivitätszeit zudem verstärkt mit der Berufsverkehrszeit zusammen. Allein im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wurden in diesem Jahr bislang nahezu 8000 Wildunfälle registriert, vorwiegend mit Reh-, Rot- und Damwild.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord nutzt diese Entwicklung, um auf die besonderen Gefahren für Verkehrsteilnehmende hinzuweisen und gibt Empfehlungen, wie diese erkannt und richtig darauf reagiert werden kann.

Besonders wichtig ist vorausschauendes Fahren, um schwerwiegende Wildunfälle zu verhindern. Wildtiere überqueren Straßen bevorzugt in Waldgebieten und an Feldrändern, vor allem während der Dämmerung in den Abend- und frühen Morgenstunden. Dabei sind Tiere häufig nicht allein: Folgt ein Reh oder Wildschwein einem anderen über die Fahrbahn, können weitere Tiere nachkommen. Wildtiere können die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zudem nicht richtig einschätzen und bleiben nicht zuverlässig am Straßenrand stehen, selbst wenn sie ein Fahrzeug bemerken.

Die Polizei empfiehlt daher, die Geschwindigkeit zu reduzieren und notfalls vollständig anzuhalten. Das Fernlicht sollte ausgeschaltet werden, um Tiere nicht zu blenden, da sie dadurch häufig stehen bleiben. Ein Hupen kann zusätzlich helfen, Wild zu vertreiben.

Reicht der Bremsweg nicht mehr aus, raten die Beamten dazu, unkontrollierte Ausweichmanöver zu vermeiden. Es sei sicherer, stark zu bremsen und einen Aufprall auf der Fahrbahn in Kauf zu nehmen, als bei einem Ausweichversuch die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Zusammenstöße mit Bäumen oder dem Gegenverkehr könnten bei hohen Geschwindigkeiten schwere Folgen haben.

Nach einem Wildunfall sollte die Unfallstelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht und angezogener Warnweste gesichert werden. Ein Warndreieck ist in ausreichender Entfernung aufzustellen, mindestens 100 Meter auf Landstraßen und 200 Meter auf Autobahnen. Bei verletzten Personen ist umgehend die 112 zu wählen und Erste Hilfe zu leisten. Ist das eigene Fahrzeug noch fahrbereit, sollte es nicht auf der Fahrbahn stehen bleiben, sondern an einer geeigneten Stelle neben der Straße abgestellt werden. Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, sollten Betroffene einen sicheren Ort am Straßenrand oder hinter der Leitplanke aufsuchen und weder auf der Fahrbahn stehen bleiben noch im Fahrzeug sitzen bleiben.

Ein Wildunfall muss stets gemeldet werden – entweder bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion oder über die Notrufnummer 110, auch wenn das Tier bereits weggelaufen ist. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben; Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Weggelaufene Tiere können schwer verletzt sein und leiden. Die Polizei verständigt in solchen Fällen den zuständigen Jäger, der versucht, das angefahrene Tier aufzufinden.

Ist es möglich, sollte ein totes Tier an den Fahrbahnrand gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden. Dabei sollten Handschuhe getragen werden, um eine Übertragung von Parasiten oder Krankheiten zu verhindern. Auf den fließenden Verkehr ist dabei besonders zu achten. Zu verletzten, noch lebenden Tieren sollte Abstand gehalten werden, da diese unberechenbar reagieren können. Die Polizei weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, verletzte oder tote Tiere ohne vorherige Rücksprache mit dem zuständigen Jäger oder der Polizei ins eigene Fahrzeug zu laden und von der Unfallstelle mitzunehmen, auch nicht, um sie zu einem Tierarzt zu bringen.

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