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Pflegeneuordnungsgesetz: DRK sieht Licht und Schatten

Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt einzelne Punkte des Gesetzentwurfs zur Pflegeversicherung, sieht bei der langfristigen Finanzierung aber weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf.

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht in dem Entwurf Licht und Schatten.

Begrüßt wird die Rücknahme der Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger und die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Unterstützt wird auch die geplante fachliche Pflegebegleitung und die Stärkung der Prävention und Rehabilitation. Allerdings sieht das DRK bei der langfristigen Finanzierung der Pflege weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf.

„Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Versorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zunehmend schwieriger. Deshalb brauchen wir eine Reform, die nicht nur kurzfristig die Pflegeversicherung stabilisiert, sondern die Pflege dauerhaft verlässlich absichert“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.

Mit der geplanten Pflegebegleitung soll die Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen in der häuslichen Pflege neu ausgerichtet werden. Sie soll künftig stärker auf Prävention, konkrete Unterstützung im Pflegealltag und die Vermeidung von Überforderung ausgerichtet sein. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass Anbieter von Pflegeleistungen auch direkten Zugang zur Leistungserbringung erhalten und nicht von der Beauftragung durch Pflegekassen und Kommunen abhängig sind.

„Pflege findet zu einem großen Teil zu Hause statt. Deshalb müssen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dort Unterstützung bekommen, wo sie ihren Alltag tatsächlich bewältigen müssen. Eine verbindliche, fachliche und gut erreichbare Pflegebegleitung kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten“, so Reuter.

Der Gesetzentwurf sieht zugleich Maßnahmen zur Stabilisierung der sozialen Pflegeversicherung vor. Der Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent stabilisiert werden. Aus Sicht des DRK muss dabei insbesondere darauf geachtet werden, dass die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung nicht zu einer unzumutbaren Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen führt. Die Eigenanteile in der Pflege sind bereits heute für viele Menschen schwer zu tragen.

Auf die nun einzusetzende Pflegestrukturkommission kommen wichtige Aufgaben zu. Sie muss strukturelle Antworten für eine dauerhaft stabile Finanzierung der Pflegeversicherung geben. Das DRK setzt sich hier für eine sozial ausgewogene Begrenzung der finanziellen Belastungen von Pflegebedürftigen und ihren Familien ein.

„Dabei muss das Prinzip des vorsorgenden Sozialstaats gelten: Starke Schultern können mehr tragen als schwache Schultern. Wer hingegen seine Eigenanteile nicht selbst tragen kann, sollte unterstützt werden“, sagt Reuter.

Eine Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen auf die Grundlohnrate hält das DRK – wie schon beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – für falsch. „Gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen, angemessene Vergütung und ausreichend Personal. Tarifliche und andere notwendige Kostensteigerungen dürfen deshalb nicht zu einem finanziellen Risiko für Pflegeeinrichtungen werden. Die Refinanzierung muss mit der tatsächlichen Kostenentwicklung Schritt halten“, so Reuter.

Das DRK wird den Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren eingehend prüfen und auf Verbesserungen drängen.

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