Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Bundesrat billigt mehr Spielraum bei Forschergehältern
Mit der Novelle sollen mehr Forschungseinrichtungen von der Gehaltsgrenze des Besserstellungsverbots ausgenommen werden.
Änderungen am Wissenschaftsfreiheitsgesetz, bei denen die Gehälter von Forscherinnen und Forschern im Zentrum stehen, haben am 16. Oktober 2026 den Bundesrat passiert. Mit der Novelle möchte die Bundesregierung Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stärken.
Das Gesetz lockert das sogenannte Besserstellungsverbot. Dieses begrenzt die Gehälter an öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen: Deren Beschäftigte dürfen grundsätzlich nicht besser bezahlt werden als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz sieht Ausnahmen des Besserstellungsverbots vor und gilt bislang für elf außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Deren Zahl wird nun auf 15 erhöht.
Darüber hinaus gilt das Gesetz künftig auch für projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Diese werden ebenfalls vom Besserstellungsverbot ausgenommen und können ihre Forschenden damit besser bezahlen als vergleichbare Bundesbeschäftigte. Die Einrichtungen müssen künftig keine Einzelanträge mehr stellen. Nach Angaben der Bundesregierung trage dies zum Bürokratieabbau bei.
Die höheren Gehälter dürfen weiterhin nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das zusätzliche Geld kann beispielsweise von Unternehmen oder Investoren stammen. Künftig können allerdings Fördermittel der Europäischen Union zur Finanzierung herangezogen werden, wenn die europäischen Förderbestimmungen dies erlauben.
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



