Leipheim: Goldschmuck im Wert von 150.000 Euro bei Kontrolle an der A8 entdeckt
Bei einer Fahndungskontrolle an der Rastanlage Leipheim kam in einem Rucksack Goldschmuck zum Vorschein, den der Besitzer nach eigenen Angaben bei der Einreise nicht beim Zoll angemeldet hatte.
Am Donnerstagnachmittag wurde ein 34-jähriger Mann an der Rastanlage Leipheim an der A8 zu einer Fahndungskontrolle angehalten. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen fand die Fahndungskontrollgruppe der Verkehrspolizei Günzburg in einem Rucksack Goldschmuck im Wert von etwa 150.000 Euro.
Dazu befragt, gab der Mann an, Goldhändler zu sein. Den Schmuck habe er vor Kurzem per Flugzeug aus der Türkei eingeführt, ihn am Flughafen aber nicht zollrechtlich deklariert.
Damit lagen nach Angaben der Verkehrspolizei Günzburg mehrere Straftatbestände nach der Abgabenordnung vor, weshalb ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann eröffnet wurde. Beamte des Zolls wurden zur Kontrolle hinzugerufen. Sie setzten wegen der nicht durchgeführten Anmeldung des Goldes bei der Einreise eine Forderung im mittleren fünfstelligen Bereich fest.
Nach der Anzeigenaufnahme durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.
Zuständig: Verkehrspolizeiinspektion Günzburg



