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Schleierfahnder finden Springmesser und stellen illegalen Aufenthalt fest

Bei einer Kontrolle an der Rastanlage Leipheim entdeckten Beamte der Verkehrspolizei Günzburg ein verbotenes Springmesser und stellten unerlaubten Aufenthalt sowie fehlende Reisepapiere fest.

Schleierfahnder der Verkehrspolizei Günzburg hielten am Nachmittag einen französischen Pkw zur Kontrolle an der Rastanlage Leipheim an der A8 an. Das Fahrzeug war mit zwei georgischen Staatsangehörigen besetzt, die angaben, aus Frankreich eingereist zu sein.

Im Rahmen der Kontrolle konnten die beiden Männer keine Pässe vorlegen, die für die Einreise erforderlich gewesen wären. Weitere Überprüfungen ergaben, dass sich der 34-jährige Beifahrer unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt: Er hatte sein sogenanntes „Touristenprivileg“, das einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen erlaubt, um 13 Tage überschritten.

Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Fahnder zudem im Handschuhfach ein illegales Springmesser, das dem 32-jährigen Fahrer zugeordnet werden konnte, und stellten es sicher. Gegen beide Männer wurde jeweils ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und illegalen Aufenthalts eingeleitet. Den Fahrer erwartet zudem ein Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz. Die beiden Georgier wurden im Anschluss aufgefordert, das Bundesgebiet zu verlassen.

Zuständig: Verkehrspolizeiinspektion Günzburg

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