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Landkreis Günzburg: Fahrtkosten für Schüler 2025/2026 nur bis 31. Oktober 2026 beantragen
Wer für das Schuljahr 2025/2026 noch Schulwegkosten erstattet bekommen möchte, muss eine gesetzliche Ausschlussfrist beachten.
Für Schüler, die noch Fahrtkosten für das Schuljahr 2025/2026 geltend machen wollen, ist Eile geboten. Das Landratsamt Günzburg erinnert daran, dass nur noch bis zum 31. Oktober 2026 die Möglichkeit besteht, die Erstattung der Schulwegkosten für das Schuljahr 2025/2026 zu beantragen.
Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, da es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist handelt.
Entsprechende Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/mobilitaet-und-verkehr/schuelerbefoerderung/ zum Download zur Verfügung.



