St 2031 in Altenstadt: Instandsetzung von Stützwänden und Mühlbachbrücke beginnt am 5. Oktober
Wie das Staatliche Bauamt Krumbach den Verkehr während der umfangreichen Arbeiten an der Ortsdurchfahrt aufrechterhalten will und warum ein Teil der Arbeiten erst 2027 möglich ist.
Am kommenden Montag, 5. Oktober 2026, beginnt die Instandsetzung mehrerer Bauwerke in der Ortsdurchfahrt von Altenstadt im Zuge der Staatsstraße 2031 (St 2031). Den Schwerpunkt bilden Instandsetzungsarbeiten an den Stützwänden zwischen der Staatsstraße und dem Mühlbach. Außerdem wird das Brückenbauwerk der Staatsstraße über den Mühlbach instand gesetzt. Die umfangreichen Arbeiten beginnen im Norden der Ortsdurchfahrt. Grundsätzlich wandert die Baustelle mit dem Baufortschritt in Richtung Süden. Um die Maßnahme möglichst schnell abzuwickeln, werden jedoch auch einzelne Abschnitte parallel ausgeführt.
In der Ortsdurchfahrt von Altenstadt verläuft der Mühlbach parallel zur St 2031. Entsprechend befinden sich auf nahezu der gesamten Strecke Stützwände zwischen der Staatsstraße und dem Gewässer. Etwa in der Mitte der Ortsdurchfahrt kreuzt die Staatsstraße den Mühlbach mit einer Brücke. Die Stützwände und das Brückenbauwerk sind mittlerweile in die Jahre gekommen. Das hohe Bauwerksalter zeigt sich in Form von Betonabplatzungen und Korrosionserscheinungen. Zudem sind Teile der Geländer korrodiert und die Fugen weisen altersbedingte Schäden auf.
Um die Bauwerke instand zu setzen, werden in den betroffenen Teilbereichen die Betonschäden fachgerecht behoben, korrodierte Bauteile getauscht und die Fugen erneuert. In Abstimmung mit dem Markt Altenstadt werden auch die betroffenen Gehwegabschnitte an den nördlichen Stützwänden erneuert.
Der Baubeginn ist am kommenden Montag, 5. Oktober 2026. Die Arbeiten sollen abhängig von der Witterung dieses Jahr möglichst weit fortschreiten. Nächstes Jahr werden die noch fehlenden Bereiche folgen. Teilweise können die Schadstellen nur im Rahmen des großen Kanalabschlags 2027 instand gesetzt werden, da diese erst bei dem dann abgesenkten Wasserstand zugänglich sind.
Da die meisten Arbeiten im Randbereich und im Gehwegbereich der St 2031 durchgeführt werden, ist keine Vollsperrung der Staatsstraße notwendig. An einzelnen Stellen ist dennoch für den notwendigen Arbeitsraum eine halbseitige Sperrung erforderlich. Für die verkehrssichere Abwicklung sorgt dort eine Baustellenampel. Um den Eingriff in den Verkehr weiter zu minimieren, wird die Baustellenampel nach Möglichkeit außerhalb der Arbeitszeiten zurückgebaut.
Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet alle Betroffenen um Verständnis für die unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen und um Beachtung der Verkehrssicherungsmaßnahmen, damit eine sichere, schnelle und gute Abwicklung der Instandsetzungsarbeiten gewährleistet werden kann.
Zuständig: Staatliches Bauamt Krumbach



